Bußgeldgefahr durch Marktstammdatenverordnung: Haus & Grund warnt vor "Stromlieferungen"

Wer einen Freund bei sich zu Hause ein Handy aufladen lässt, muss künftig - in der Theorie - mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Dies sieht die vom Bundeswirtschaftsministerium erlassene Marktstammdatenregisterverordnung vor, auf die der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hinweist. Nach dem Wortlaut der Verordnung müssten sich Stromlieferanten in einer Datenbank bei der Bundesnetzagentur registrieren und dort die Stromlieferung anzeigen, erläutert Haus & Grund. Stromlieferant sei hierbei jede natürliche oder juristische Person, die Strom an andere liefert.

Registrierungs- und Anzeigepflicht für Stromlieferanten

"Das ist eine kafkaeske Situation, die vielleicht so nicht gewollt war, aber nun Tatsache ist", kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke am 29.11.2017 die neue Verordnung. Da die Verordnung in ihren Formulierungen schwammig bleibe, werde nicht zwischen Energiekonzernen und Privathaushalten unterschieden. So bestehe die Registrierungspflicht zum Beispiel auch, wenn ein Handwerker im Hause tätig ist, seine Geräte an eine Steckdose anschließt und den Strom des Kunden nutzt. Auch wer Bekannte in seinem Haus ein Handy aufladen oder den mitgebrachten Föhn nutzen lässt, stelle diesen Strom zur Verfügung. Wer der Pflicht zur Registrierung nicht nachkommt, begehe eine Ordnungswidrigkeit und müsse mit einem Bußgeld rechnen.

Registrierungspflicht soll ab 01.01.2018 greifen

Die Verordnung ist laut Haus & Grund am 01.07.2017 in Kraft getreten. Die Pflicht zur Registrierung solle ab dem 01.01.2018 gelten. Da die Bundesnetzagentur das hierfür notwendige Webportal bis dahin nicht fertiggestellt haben wird, solle die Registrierung vermutlich erst ab Sommer 2018 möglich sein. "Wir fordern das Wirtschaftsministerium auf, die Verordnung schnell zu korrigieren und klarzustellen, dass Bagatellfälle im privaten Bereich nicht erfasst sind."

Redaktion beck-aktuell, 30. November 2017.