Kabinett bringt neue Klagemöglichkeiten für Verbraucher auf Weg

Verbraucher sollen künftig neue Klagemöglichkeiten bekommen – für Fälle mit vielen Betroffenen wie etwa bei der VW-Abgas-Affäre. Das Bundeskabinett brachte am 09.05.2018 die sogenannte Musterfeststellungsklage auf den Weg. Verbraucher sollen damit die Möglichkeit bekommen, einen Anspruch auf Schadenersatz durchzusetzen, ohne dass sie selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen anstrengen müssen. Die Auseinandersetzung vor Gericht sollen Verbraucherschutzverbände übernehmen.

Anmeldung 50 Betroffener erforderlich

Voraussetzung ist, dass eine gewisse Zahl von Menschen betroffen ist. In einem ersten Schritt muss der klagende Verband die Fälle von zehn Betroffenen ausführlich aufarbeiten und auf dieser Basis eine Klage bei Gericht einreichen. In einem zweiten Schritt müssen sich innerhalb von zwei Monaten insgesamt 50 Betroffene bei einem Klageregister anmelden. Wird diese Schwelle nicht erreicht, ist keine Musterfeststellungsklage möglich.

Nur bestimmte Verbraucherschutzverbände klagebefugt

Klagebefugt sollen nur bestimmte Verbraucherschutzverbände sein. Sie müssen seit mindestens vier Jahren auf der Liste jener Verbände stehen, die bereits heute Unterlassungsklagen einreichen dürfen. Außerdem müssen sie unter anderem mindestens 350 Mitglieder haben.

Redaktion beck-aktuell, 9. Mai 2018 (dpa).