Bundesregierung will Sprengstoffrecht verschärfen

Wer einen Geldautomaten sprengt, soll mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden können. Das ist eine der Verschärfungen, die die Bundesregierung im Bereich des Sprengstoffrechts plant. Dazu sollen das Strafgesetzbuch, das Sprengstoffgesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Das Herbeiführen einer Strengstoffexplosion zur Begehung von Diebstahlstaten soll mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei bis zu 15 Jahren geahndet werden können. Ein Strafrahmen von fünf bis zu 15 Jahren soll gelten, wenn der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht. Zugleich sollen die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden erweitert werden, insbesondere beim Handel mit Explosivstoffen. Bei gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz soll künftig eine Telekommunikationsüberwachung möglich sein.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begründet den Gesetzentwurf damit, dass die Sprengung von Geldautomaten in den letzten Jahren erheblich zugenommen haben. Die Sprengungen hatten 2022 einen neuen Höchststand seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2005 erreicht. Mit der Kreditwirtschaft vereinbarte Sicherungsmaßnahmen brachten 2023 zwar einen leichten Rückgang; die Zahlen sind aber weiterhin hoch.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte, man habe es bei solchen Handlungen mit "skrupellosen Tätergruppierungen" zu tun, die Menschenleben gefährden. Die Telekommunikationsüberwachung sei notwendig, um die Täterinnen und Täter zur Verantwortung ziehen zu können. Die Kreditwirtschaft bleibe aber auch weiterhin in der Pflicht, effektive Präventionsmaßnahmen gegen Geldautomatensprengungen zu treffen. "Dazu gehören eine weiter verstärkte Videoüberwachung, Einfärbesysteme an Banknoten und die Reduktion von Bargeldbeständen an den Standorten.", so Faeser.

Der Entwurf sieht ebenfalls vor, den "versuchten unerlaubten Erwerb" und den "versuchten unerlaubten Umgang mit Explosivstoffen und explosiver Pyrotechnik" zu bestrafen. Ebenfalls soll das "unerlaubte nicht gewerbliche Lagern" sowie das "unerlaubte nicht gewerbliche Transportieren von Pyrotechnik" bestraft werden. Dies ist bisher nicht strafbedroht.

Redaktion beck-aktuell, js, 2. Oktober 2024.