Kabinett beschließt Grundgesetzänderung für beschleunigten Autobahnbau

Die Bundesregierung will die erst 2017 besiegelte Reform für ein schnelleres Planen und Bauen von Autobahnen mit einer erneuten Grundgesetzänderung absichern. Das Kabinett brachte dafür am 02.05.2018 einen Entwurf des Finanzministeriums auf den Weg, der Bedenken von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nachkommt. Im Bundestag hat die große Koalition inzwischen allerdings nicht mehr die für Verfassungsänderungen nötige Zwei-Drittel-Mehrheit.

Bund ab 2021 allein zuständig

Um das 13.000 Kilometer lange Netz der Autobahnen soll sich der Bund ab 2021 aus einer Hand kümmern - das soll Investitionen in marode Fahrbahnen beschleunigen. Bisher gibt der Bund als Eigentümer das Geld, die Länder sind für Planung, Bau und Betrieb zuständig. Als Teil eines Gesetzespakets zur Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen hatten Bund und Länder im Sommer die Bündelung beschlossen. Länder können beantragen, dass der Bund auch Bundesstraßen direkt betreut.

Grundgesetzliche Absicherung auf Anregung Steinmeiers

Steinmeier hatte bei der Unterzeichnung des Gesetzespakets im August Zweifel angemeldet, die die Bundesregierung nun berücksichtigen will. Künftig soll eigens im Grundgesetz eine Regelung aufgeführt werden, dass ein Land Planfeststellungsverfahren für Bauprojekte auf Antrag auch in seine Regie übernehmen kann. Bisher ist davon nur in einem einfachen Gesetz die Rede.

Kritik von der FDP

Der FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic warf der Bundesregierung vor, "handwerklich dilettantisch" gearbeitet zu haben und das groß angekündigte Reformprojekt zu gefährden. Nun könne aber noch einmal darüber nachgedacht werden, ob eine Möglichkeit zur Rückübertragung von Zuständigkeiten an die Länder überhaupt gebraucht werde.

Redaktion beck-aktuell, 3. Mai 2018 (dpa).