Martin Fries, Susanne Lilian Gössl, Susanne Hähnchen, Martin Heidebach, Christoph Kränke, Michael Benjamin Strecker und Thomas Wischmeyer haben am Dienstag auf dem Verfassungsblog einen Beitrag mit drei Thesen für eine Reform des Juristischen Prüfens veröffentlicht. Während es bei der seit Jahrzehnten andauernden Reformdebatte oft primär um die Ausgestaltung der juristischen Staatsexamina geht, setzt dieses Thesenpapier früher an. Es fordert bereits an den Universitäten eine Debatte darüber, wie wir im Jahr 2030 – auch im Hinblick auf den Einsatz von KI – juristische Prüfungen gestalten sollten. Im Mittelpunkt stehen die Klausuren und die Hausarbeiten.
Die erste These dient dabei der Klarstellung dessen, was viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler schon lange vermuten – gar befürchten. Die juristischen Prüfungen sind grundlegend reformbedürftig. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sind der Ansicht, dass die gegenwärtigen Prüfungsformate nicht diejenigen Fähigkeiten und Kompetenzen vermitteln, die es in einem modernen, juristischen Arbeitsumfeld braucht. So komme es unter anderem "nicht darauf an, schnell und schön zu schreiben". Von Hand verfasste Klausuren sollten deswegen von digitalen Klausuren abgelöst werden. Außerdem werde "kaum noch ohne digitale Hilfsmittel gearbeitet" – wieso also an der Uni darauf verzichten?
Ergibt die Hausarbeit als Prüfungsformat überhaupt noch Sinn?
"Eigentlich würden sich gerade Hausarbeiten dazu eignen, diverse digitale Hilfsmittel einzubinden", so die Juristinnen und Juristen. Das Problem: Viele Universitäten schaffen die Hausarbeit als Prüfungsformat gerade ab, weil KI-Tools zum Einsatz kommen und sich die Arbeiten deswegen kaum noch als eigene Leistung bewerten lassen.
Dieses Problem versuchen die Verfasserinnen und Verfasser mit ihrer zweiten These in den Griff zu bekommen. Sie sind der Ansicht, dass Hausarbeiten als sogenannte "KI-Hausarbeiten" ihren Prüfungswert grundsätzlich behalten können. Die Idee dahinter: Die Studierenden setzen nicht mehr heimlich KI-Tools ein, sondern werden unter Einhaltung bestimmter Vorgaben sogar dazu ermuntert. Denn: Der Einsatz von KI-Tools lasse sich bei Hausarbeiten in Zukunft sowieso nicht mehr unterbinden. "In ihrer jetzigen Form laufen sie Gefahr, bloße 'Prompt-Wettbewerbe' zu werden", sind sich die Juristinnen und Juristen im Hinblick auf Hausarbeiten sicher.
Ihre Vision: KI-Tools sollten unter "Aufrechterhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis" beim Verfassen der Hausarbeiten zum Einsatz kommen dürfen. Die Studierenden würden dabei zweierlei lernen: Juristische Fähigkeiten und gleichzeitig auch Kenntnisse im Umgang mit KI. "Wenn die KI plagiiert, sich auf nicht zitierfähige Quellen beruft oder Quellen gänzlich frei erfindet, sind die Prüflinge dafür verantwortlich. Es obliegt ihnen, zitierfähige Quellen zu identifizieren, zu verifizieren und einzubauen", schreiben die Autorinnen und Autoren. Erforderlich sei dann aber, die Schwierigkeit der Aufgabenstellung sowie die Anforderungen an die inhaltliche Qualität entsprechend zu erhöhen.
Prototypen von Juraklausuren: Oldschool, hybrid, KI-integriert
Schließlich schlagen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer dritten These vor, auch bei Juraklausuren digitale Hilfsmittel zu erlauben – allerdings in "differenzierter Weise". Dabei haben die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner drei Prototypen einer Aufsichtsarbeit entwickelt: Die herkömmliche Klausur ohne digitale Hilfsmittel, "Hybridklausuren" mit beschränktem Zugriff und vollständige "KI-Klausuren" mit umfassendem Zugriff auf digitale Hilfsmittel. Jeder dieser Klausurtypen hat dabei seine Daseinsberechtigung – mit individuellen Vor- und Nachteilen.
Dass es weiterhin klassische Klausuren gibt, sei wichtig, denn: "Auch im Jahr 2030 wird es weiterhin Situationen geben, in denen unmittelbar abrufbares Fachwissen erforderlich ist – etwa in wissenschaftlichen Diskussionen, in Mandantengesprächen oder mündlichen Verhandlungen." Im Hinblick auf die Hybrid-Klausuren schlagen die Verfasserinnen und Verfasser hingegen eine ähnliche Umsetzung wie im zweiten Staatsexamen vor. Hier ist der Einsatz von (bisher gedruckten) Kommentaren erlaubt. In Zukunft könne man bei Klausuren den Zugriff auf juristische Online-Datenbanken – ohne KI-Integration – zulassen. In den noch weiterreichenden "KI-Klausuren" könne man hingegen neben der "Fähigkeit, komplexe juristische Probleme zu verarbeiten" auch den "souveränen und kritischen Umgang mit den erlaubten digitalen Werkzeugen" abprüfen.
Müssen wir bis 2030 warten?
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werfen in der Überschrift ihres Thesenpapiers das Jahr 2030 als Referenzzeitpunkt in den Raum. Doch ist eine Umsetzung bis dahin überhaupt realistisch?
Der Mitunterzeichner Martin Fries, Professor für Legal Tech und Zivilrecht an der BSP Business & Law School in Berlin, bejaht dies zumindest im Hinblick auf den Einsatz von KI-Tools in Hausarbeiten. Insbesondere könne man ein KI-Verbot nicht sinnvoll aufrechterhalten. "Eine Landwirtin wird ihren Lehrling auch nicht bitten, Sense und Dreschflegel zur Hand zu nehmen, wenn der Mähdrescher daneben steht", ist er sich sicher. Thomas Wischmeyer, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Recht der Digitalisierung an der Uni Bielefeld geht davon aus, dass der "Wettbewerb zwischen den Fakultäten" zu einer zeitnahen Umsetzung führen wird. "Wenn einige Fakultäten zeigen, dass es möglich ist, sinnvolle neue Prüfungsformate zu schaffen, werden die anderen schnell nachziehen." Ihre Kollegin Susanne Lilian Gössl, Direktorin des Instituts für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Bonn, ist hingegen nur "vorsichtig optimistisch", dass "KI-Hausarbeitsformate bis 2030 zumindest deutlich häufiger vorkommen."
Schon jetzt wird an einigen Lehrstühlen mit neuen Prüfungsformaten experimentiert – neben Gössel haben auch die Juraprofessorin Marie Herberger von der Universität Bielefeld und Diana Liebenau von der LMU München den Einsatz von KI-Tools in Hausarbeiten in bestimmten Grenzen erlaubt.
An der Uni Bielefeld wurde im letzten Wintersemester außerdem zum ersten Mal eine vollständig digitalisierte Juraklausur durchgeführt – mit dem Online-Gesetzbuch LexMea und einer KI-Korrektur. Doch damit nicht genug: LexMea soll im anstehenden Wintersemester an weiteren Universitäten – darunter an der Uni Potsdam, der FAU Erlangen-Nürnberg und der HU Berlin – zum Einsatz kommen. Das teilte Michael B. Strecker, einer der Mitgründer und CEO von LexMea, auf Anfrage von beck-aktuell mit. Zudem arbeite man daran, den Funktionsumfang des Online-Gesetzbuchs stetig zu erweitern. Gemeinsam mit dem Start-up KlausurenKIste soll außerdem eine KI-gestützte Korrektur von Klausuren ermöglicht werden.
An der Universität Regensburg gibt es bereits seit Mai 2025 ein festes Regelwerk für den Einsatz von KI. Grundsätzlich dürfen Programme wie ChatGPT bei Haus-, Seminar-, Studien-, Bachelor- und Masterarbeiten verwendet werden. Juniorprofessorin Anna K. Bernzen, die das Vorhaben mit vorangetrieben hat, erzählte der NJW im August: "Wir bereiten Jurastudierende auf ein Berufsleben vor, in dem sie zunehmend mit KI arbeiten werden."
KI ist nicht alles – Wird es auch kreative Prüfungsformate geben?
Die rasende Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz zwingt die juristischen Fakultäten, sich dieser Entwicklung anzupassen und auch bei den Prüfungen auf schummelsichere Formate zu setzen. Doch kann das wirklich alles sein? Zeigen die Entwicklungen der letzten Jahre nicht eindeutig, dass die moderne juristische Arbeitswelt noch viele weitere (soft) skills von ihren Absolventinnen und Absolventen verlangt?
Dieser Ansicht ist auch Fries: "Bei aller Aufmerksamkeit für KI sollten wir meines Erachtens die kommunikativen Fähigkeiten der Studierenden nicht vergessen." Als neuartiges Prüfungsformat würde er beispielsweise gerne einmal ein 15-minütiges Mandantengespräch simulieren. "Da käme es darauf an, gute Fragen zu stellen und neben fachlicher Kompetenz auch Empathie zu zeigen", so Fries.
Gössl wünscht sich hingegen einen "stärkeren Output" ihrer Studierenden. Also zum Beispiel die Produktion eines Podcasts oder die Gestaltung eines Posters, "damit sie lernen, kreativer mit Rechtsfragen umzugehen." Sie wünscht sich außerdem eine Rückkehr des längst vergessenen Lektüreseminars. Dabei lesen die Jurastudierenden vorbereitend Texte und diskutieren diese dann in einem Seminar. Dadurch werde "die klassische juristische Denkweise und Analytik wieder stärker in den Fokus" gerückt, ist sich Gössl sicher.
Die Juraprofessorin Susanne Hähnchen von der Universität Potsdam bietet seit Neustem eine Kooperation mit dem Verein Grundgesetz Verstehen an, bei dem die Jurastudierenden in Schulen gehen, um das Grundgesetz zu erklären. Das motiviere, "weil es Spaß macht". Dass so ein Projekt "derzeit höchstens als unbenotete Schlüsselqualifikation angeboten werden kann, ist unbefriedigend".


