Probeklausur in Bielefeld: Alles digital, oder was?

Die Universität Bielefeld bietet eine vollständig digitale Probeklausur an, inklusive Gesetz. Das Pilotprojekt soll ein Meilenstein für die Zukunft der juristischen Ausbildung sein, sagen die Organisatoren.

Studentinnen und Studenten können an der Universität Bielefeld demnächst an einer digitalen Probeklausur im Zwangsvollstreckungsrecht teilnehmen. Was zunächst nicht sonderlich neu und auch für die meisten wenig spaßig klingt, ist doch etwas Besonderes: Die Teilnehmenden werden nämlich vollständig digital geprüft, indem sie die Klausur am PC schreiben und dabei auch ein digitales Gesetzbuch nutzen.

Eine solche vollständig digitale Prüfung gebe es in Deutschland bislang noch nicht, erklärt die Universität in ihrer Mitteilung zum Projekt. Es handele sich um ein Pilotprojekt, das möglicherweise Weichen für zukünftige Prüfungsformate stelle.

Spezielle Examenssoftware, eigens entwickeltes Gesetzbuch

Laut der Universität soll eine spezielle Examenssoftware für ein sicheres und abgekapseltes Prüfungsumfeld sorgen. Das eigens von der Uni Bielefeld entwickelte Online-Gesetzbuch „LexMea“ soll es den Studierenden zudem ermöglichen, in ihre eigenen Notizen zu schauen. Geschrieben wird die Klausur auf 30 Plätzen an PCs innerhalb der Universität. Nach der Klausur können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer anonym über einen Evaluationsbogen die Rahmenbedingungen bewerten.

Marie Herberger, die in Bielefeld neben Zivilrecht auch im Bereich Recht der Digitalisierung und Legal Tech lehrt und forscht, hat das Projekt initiiert. Sie erklärte, die Probeklausur sei ein Meilenstein in der digitalen Transformation der juristischen Ausbildung in Deutschland. Zudem erprobe man nicht nur die Integration eines digitalen Gesetzbuchs, sondern auch eine KI-basierte Korrektur der Klausuren. Diese soll sogar Verbesserungsvorschläge machen. Studierende würden durch ihre Teilnahme aktiv zur Gestaltung der digitalen Zukunft von Prüfungsumgebungen beitragen, so Herberger.

Redaktion beck-aktuell, mam/zav, 19. Dezember 2024.

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