Rechte und Ansprüche der Urheber so konkret wie möglich fassen
Der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall kritisiert die Regeln zur Verlegerbeteiligung als noch unzureichend, zumal urhebervertragsrechtliche Regelungen nicht im Entwurf vorgesehen seien. Fraglich sei auch, warum für die Verlegerbeteiligungen konkrete Beteiligungssätze im Entwurf enthalten sind, nicht jedoch für die Beteiligung der Urheber am Leistungsschutzrecht der Presseverleger. Überall hält es darüber hinaus für kritikwürdig, dass wissenschaftliche Einrichtungen von der Vergütungspflicht beim Datamining ausgenommen werden sollen: "Es macht keinen Sinn, dass Urheber Universitäten sponsern, denn darauf würde das hinauslaufen." Das Bundesjustizministerium müsse Rechte und Ansprüche der Urheber so konkret wie möglich fassen, dazu gehöre auch die Umsetzung des in der Richtlinie enthaltenen Urhebervertragsrechts.