IStGH verurteilt Islamisten zu Schadenersatz wegen Zerstörungen an Weltkulturerbe in Timbuktu

Für die Zerstörung von Weltkulturerbe im westafrikanischen Mali ist ein inhaftierter Dschihadist vom Internationalen Strafgerichtshof zur Wiedergutmachung in Höhe von 2,7 Millionen Euro verurteilt worden. Das Urteil gegen den Ahmad Al Faqi al Mahdi gab der Gerichtshof am 17.08.2017 in Den Haag bekannt.

Jahrhunderte alte religiöse Bauwerke zerstört

Die Richter hatten Al Mahdi bereits Ende September 2016 für seine maßgebliche Rolle bei der Zerstörung Jahrhunderte alter religiöser Bauwerke in der Oasenstadt Timbuktu zu neun Jahren Haft verurteilt. Er hatte eingeräumt, die Angriffe geleitet zu haben und persönlich an der Zerstörung von fünf Monumenten beteiligt gewesen zu sein.

Treuhandfonds für Opfer soll helfen

Bezahlen kann der als mittellos geltende Verurteilte die Millionen-Wiedergutmachung allerdings nicht. Der IStGH "ermutigte" daher laut Mitteilung den von seinen Mitgliedstaaten unterhaltenen Treuhandfonds für Opfer (TFV), eine entsprechende Zahlung zum Wiederaufbau von Kulturstätten in Mali zu leisten.

UN behandeln Zerstörung von Weltkulturerbe als Kriegsverbrechen

Die Zerstörung von Weltkulturerbe wird von den UN als Kriegsverbrechen eingestuft. Im Sommer 2012 hatte die Dschihadistenmiliz Ansar Dine, die mit dem Terrornetzwerk Al-Kaida verbündet ist, Timbuktu überrannt und neun mittelalterliche Heiligengräber sowie eine Moschee zerstört. Das hatte weltweit Entsetzen ausgelöst. Mit französischer Hilfe wurden die Islamisten wieder aus der Stadt vertrieben. An der Stabilisierung der Lage in Mali beteiligt sich aktuell auch die Bundeswehr.

Redaktion beck-aktuell, 17. August 2017 (dpa).