beck-aktuell: Frau Mangold, heute soll es um Marla-Svenja Liebich gehen, eine rechtsextreme Person, die im Herbst 2024 als Reaktion auf das Selbstbestimmungsgesetz ihren Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich änderte. Haben Sie mit einem Fall wie dem von Mala-Svenja Liebich gerechnet?
Mangold: Ja, absolut. Die Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz war von Anfang an von starken Tönen begleitet. Ich habe selten einen Gesetzgebungsprozess erlebt, der so umstritten war und bei dem so viele Menschen Anteil genommen haben. Es war klar, dass es Versuche geben würde, das Gesetz ins Lächerliche zu ziehen – und damit auch das berechtigte Anliegen queerer Menschen, in ihrem So-Sein anerkannt zu werden.
beck-aktuell: Gab es dafür bereits Vorzeichen?
Mangold: Ja, schon bevor das Selbstbestimmungsgesetz überhaupt verhandelt wurde. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Dritten Option 2017 musste die Gesetzgebung handeln. In der Anhörung damals sagte etwa die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch, in den Niederlanden gäbe es einen Mann, der sich jünger fühle und deshalb sein Alter ändern wolle. Auch das war ein rechtsextremer Versuch, berechtigte Anliegen von queeren Menschen zu diskreditieren. Dass Rechtsextreme gegen queere Menschen agieren, war also absehbar.
"Was soll eine Standesbeamtin prüfen? Die körperliche Beschaffenheit?"
beck-aktuell: Liebich soll voraussichtlich ihre Haft im Frauengefängnis verbringen. Kritiker sagen seit jeher, das Gesetz öffne Missbrauch Tür und Tor – etwa durch Zugang zu Schwimmbädern oder Frauengefängnissen. Trotzdem haben Sie sich in Ihrer Stellungnahme für den Bundestag zum Gesetzentwurf gegen ein Prüfrecht für Standesämter ausgesprochen, richtig?
Mangold: Das ist richtig und daran halte ich fest. Der Staat sollte schon gar keine One-Size-fits-All-Lösung für den rechtlichen Geschlechtseintrag wählen.
Wenn man vorschlägt, dass Standesämter prüfen sollen, ob ein Antrag auf Geschlechtsänderung missbräuchlich ist, dann müssten sie höchst intime Daten erheben. Dafür bräuchte es eine gesetzliche Grundlage unter strengsten grundrechtlichen Vorgaben. Es wäre unverhältnismäßig, alle Menschen, die zum Standesamt gehen, einer Prüfung zu unterziehen. Was soll eine Standesbeamtin eruieren? Die körperliche Beschaffenheit der Person? Das ist doch abwegig.
Aus grundrechtlicher Perspektive ist klar: Verhältnismäßig bedeutet, dass das mildeste Mittel gewählt werden muss. Und das mildeste Mittel ist, die Regelung dort zu treffen, wo sie gebraucht wird – etwa im Strafvollzug – und sie in anderen Bereichen zu unterlassen. Das ist das liberale Prinzip der Grundrechte: Eingriffe nur dort, wo sie notwendig und verhältnismäßig sind.
beck-aktuell: Aber der Eingriff wird ja notwendig, wenn auch an anderer Stelle, zum Beispiel, wenn entschieden werden muss, in welches Gefängnis eine Person kommt. Müsste dann der Gesetzgeber allen Behörden Regularien dafür an die Hand geben?
Mangold: Im Strafvollzug gilt der Vorbehalt des Gesetzes – das heißt, alles muss gesetzlich geregelt sein. Es ist überraschend, wie wenige Bundesländer bisher Regelungen getroffen haben, obwohl wir vier rechtliche Geschlechtseinträge haben: männlich, weiblich, offen und divers. Damit muss jede Vollzugsanstalt umgehen können. Die Gefährdung muss individuell eingeschätzt werden – sowohl für die Mithäftlinge als auch für die betroffene Person. Trans-Personen sind im Gefängnis oft besonders gefährdet, weil dort hegemoniale Vorstellungen von Geschlechtlichkeit vorherrschen. Es braucht also spezifische Regelungen für diese Situationen, nicht pauschale Prüfungen beim Standesamt. Und diese Regelungen müssen gesetzlich verankert sein, nicht durch Einzelfallentscheidungen ohne klare Grundlage.
beck-aktuell: Was müsste Ihrer Meinung nach konkret geregelt werden?
Mangold: Wir brauchen klare gesetzliche Vorgaben für die Zuweisung im Strafvollzug, für Schulen, für Aufsichtsräte – überall dort, wo der Geschlechtseintrag rechtlich relevant ist. Seit 1980 können Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern. Seit 2011 ist das nicht mehr an Operationen gebunden. Seit 2013 kann der Eintrag offenbleiben, seit 2019 gibt es die Option "divers". Das Problem besteht also nicht erst seit dem Selbstbestimmungsgesetz. Es geht darum, den Aussagewert des Geschlechtseintrags in den jeweiligen Rechtsgebieten zu klären.
"Grundrechte sind für Minderheiten da"
beck-aktuell: Kritiker sagen, das Gesetz sei Teil eines rot-grünen Queer-Projekts und verschärfe den Kulturkampf. Was entgegnen Sie?
Mangold: Dass es Streit über diese Fragen gibt, ist offensichtlich. Dass sie für viele Menschen ein Triggerpunkt sind, zeigt die soziologische Forschung. Aber Grundrechte sind nicht für Mehrheiten da, sondern für Minderheiten. Gerade in Deutschland, mit unserer Geschichte, ist es wichtig, dass Minderheiten geschützt werden – vor Normalitätserwartungen und Assimilationsdruck. Es überzeugt mich nicht, wenn gesagt wird, diese Menschen sollten zurückstehen, damit sich die Mehrheit gemütlicher einrichten kann. So funktioniert Demokratie nicht.
Die gesellschaftliche Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz ist sehr aufgeladen. Aber sie zeigt auch, dass wir als Gesellschaft lernen müssen, mit Vielfalt umzugehen. Es geht nicht darum, alle Meinungen zu verbieten, sondern darum, die Rechte von Menschen zu schützen, die ohnehin marginalisiert sind.
beck-aktuell: Halten Sie das Selbstbestimmungsgesetz insgesamt für eine gute Entwicklung?
Mangold: Ja. Es ist ein Schritt in Richtung Anerkennung und Schutz von Minderheiten. Das BVerfG hat in der Entscheidung zur Dritten Option sogar angedeutet, dass der Staat ganz auf den rechtlichen Geschlechtseintrag verzichten könnte. Das wirft die grundsätzliche Frage auf: Warum erheben wir diesen Eintrag überhaupt in dieser Allgemeinheit und nicht nur dort, wo wir ihn wirklich brauchen? In vielen Bereichen ist der Geschlechtseintrag gar nicht nötig – etwa im Straßenverkehrsrecht. Warum also eine One-Size-Fits-All-Lösung?
beck-aktuell: Wie sehen Sie den konkreten Fall Liebich? Sollte die JVA sie in den Männerknast stecken?
Mangold: Als Verfassungsrechtlerin bewerte ich die rechtlichen Fragen. Ich kenne Frau Liebich nicht persönlich und kann keine Gefahrenprognose abgeben. Sie wurde wegen Volksverhetzung und Beleidigung verurteilt, aber ich habe nichts über frühere Gewalttaten gelesen. Eine Gefahrenprognose im Gefängnis muss jedenfalls immer individuell erfolgen. Dabei geht es um die Sicherheit der Mithäftlinge, aber auch um die Sicherheit der betroffenen Person. Und das ist die Aufgabe der Vollzugsbehörden. Es wäre grundrechtswidrig, pauschal zu unterstellen, dass eine Person allein aufgrund ihrer politischen Einstellung eine Gefahr für andere darstellt.
In diesem Sinne bin ich Frau Liebich eigentlich dankbar dafür, dass sie diese Situation geschaffen hat und diese regelungsbedürftigen Fragen aufzeigt.
"Trans-Personen sind im Strafvollzug nicht ausreichend geschützt"
beck-aktuell: Sie erwähnten, Sie seien Frau Liebich fast dankbar. Warum?
Mangold: Weil ihr Fall auf Regulierungsdefizite hinweist. Er zeigt, dass wir differenzierte gesetzliche Regelungen brauchen – nicht pauschale Einschränkungen. Und dass eine neonazistischen Person, die queere Menschen eigentlich lächerlich machen will, das so sichtbar und diskutabel macht, macht deutlich, wie wichtig es ist, die Rechte von Minderheiten zu schützen, auch wenn das unbequem ist. Die eigentliche Gefahr besteht darin, dass Trans-Personen im Strafvollzug nicht ausreichend geschützt sind. Das ist die Gruppe, die tatsächlich gefährdet ist – nicht umgekehrt.
beck-aktuell: Vielen Dank für die differenzierten Einblicke.
Mangold: Danke für das Gespräch.
Prof. Dr. Anna Katharina Mangold ist Verfassungsrechtlerin an der Europa-Universität Flensburg und war auch als Sachverständige in der Anhörung zum Selbstbestimmungsgesetz zu hören.
Die Fragen stellte Dr. Hendrik Wieduwilt
Das Gespräch in voller Länge hören Sie in der aktuellen Folge 64 von Gerechtigkeit & Loseblatt, dem Podcast von NJW und beck-aktuell.


