Kriminalität im Netz: BMJV plant vorsorgliche IP-Speicherung und erntet Kritik
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Im Kampf gegen die Kriminalität im Netz plant das Justizministerium eine dreimonatige Speicherfrist von IP-Adressen. Die Reaktionen auf das Vorhaben sind sehr unterschiedlich. 

 

 

Um Straftaten im Internet besser aufklären zu können, will das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Internetanbieter stärker in die Pflicht nehmen. Sie sollen IP-Adressen künftig für drei Monate vorsorglich speichern müssen. Das Ministerium will außerdem die Funkzellenabfrage erleichtern und plant mit der Sicherungsanordnung ein neues Ermittlungsinstrument.

"Täter kommen viel zu oft davon, vor allem bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz. Das wollen wir ändern", sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig anlässlich der Veröffentlichung ihres Gesetzentwurfs zur IP-Adressspeicherung.

Die SPD-Politikerin will Internetanbieter verpflichten, die an Anschlussinhaberinnen und -inhaber vergebenen IP-Adressen für eine Dauer von drei Monaten zu speichern. Die Pflicht soll sich auf weitere Daten - etwa die Portnummern - erstrecken, sofern die IP-Adresse nur so eindeutig einem Anschlussinhaber, bzw. einer Inhaberin zugeordnet werden kann. Standortdaten und andere Verkehrsdaten dürfen gleichwohl nicht anlasslos gespeichert werden.

Hubig: Digitale Spuren besser verfolgen

Bisher speichern die Diensteanbieter die IP-Adresse und die Portnummern ihrer Kundinnen und Kunden nur, soweit und solange dies für betriebliche Zwecke erforderlich ist. Wie das BMJV mitteilt, verlaufen daher bisher viele Abfragen der Ermittlungsbehörden nach der Identität des Anschlussinhabers, bzw. der Inhaberin ergebnislos.

Der Bild am Sonntag sagte Hubig: "Die IP-Adressen-Speicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist."

Kritik: Wiederauflage der gescheiterten Vorratsdatenspeicherung

Doch das Vorhaben stößt nicht nur auf Zustimmung, aus der Opposition hagelt es Kritik: Die Grünen warnen vor einem Scheitern des Vorhabens, da bisher alle Versuche, eine anlasslose flächendeckende Vorratsdatenspeicherung einzuführen, vom BVerfG oder vom EuGH gekippt worden seien. Die Innenpolitik-Expertin der Linken, Clara Bünger, wittert eine "schleichende Grundrechtsaushöhlung" und einen "Generalverdacht gegen alle". Ähnliches ist von der FDP zu hören.

Der Deutsche Anwaltverein spricht von anlassloser Massenüberwachung, die "heftig" in die Bürgerrechte eingreife - obwohl es weniger eingriffsintensive Alternativen gebe, etwa das Quick-Freeze-Verfahren. Der neue Name könne nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch die IP-Speicherung eine Vorratsdatenspeicherung sei.

Das meint auch der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes, Mika Beuster. Er warnt zudem vor "größten" Gefahren für den Informantenschutz, den Journalistinnen und Journalisten ihren Quellen bieten müssten. Völlig offen sei das Verfahren, wenn Strafverfolgungsbehörden auf die gespeicherten IP-Daten zugreifen wollten. "Wer kontrolliert das? Wer genehmigt den Zugriff?", fragt Beuster.

Zustimmung bekommt die geplante IP-Speicherung dagegen vom Deutschen Richterbund. Der vorgestellte Entwurf entspreche den Vorgaben des EuGH, meint Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wünscht sich sogar eine noch längere Speicherzeit. Die Ermittlungen bei Straftaten seien oft so umfangreich
und international, dass drei Monate nicht ausreichten, gab der GdP-Vorsitzende für den Bereich Bundespolizei und Zoll, Andreas Roßkopf, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern gegenüber zu bedenken.

Vorläufige Sicherung sonstiger Verkehrsdaten und erweiterte Funkzellenabfrage 

Neben der IP-Speicherung sollen Strafverfolgungsbehörden künftig bei Telekommunikationsanbietern die Sicherung von Verkehrsdaten anordnen können, sofern und solange die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen für eine Datenerhebung noch nicht vorliegen. Die Anordnung der Sicherung soll für bis zu drei Monate möglich sein und bei richterlichem Beschluss um bis zu drei Monate verlängert werden können. So soll verhindert werden, dass Daten gelöscht werden, die für die Behörden wichtige Ermittlungsansätze bieten. Der Gesetzentwurf sieht entsprechende Befugnisse auch für das Bundeskriminalamt sowohl in seiner Funktion als Zentralstelle als auch für die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus vor.

Auch die Funkzellenabfrage, also die Abfrage von Telekommunikationsverbindungsdaten, soll erweitert werden. Die Strafverfolgungsbehörden sollen künftig bei Straftaten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung eine solche Abfrage durchführen können. Bisher ist dies nach der BGH-Rechtsprechung nur bei besonders schweren Straftaten möglich.

Redaktion beck-aktuell, bw, 22. Dezember 2025 (ergänzt durch Material der dpa).

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