Gesundheitsausschuss billigt Terminservicegesetz

Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages am 13.03.2019 den an zahlreichen Stellen geänderten und ergänzten Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG, BT-Drs. 19/6337) beschlossen. Der Entwurf will den Terminservice ausbauen, mit dem gesetzlich Versicherten ein schnellerer und besserer Zugang zu Ärzten ermöglicht werden soll. Auch Haus- und Kinderärzte sollen künftig vermittelt werden. Die Terminservicestelle soll über eine bundesweit einheitliche Notdienstnummer sowie über das Internet ständig erreichbar sein. Das Mindestsprechstundenangebot der Ärzte wird auf 25 Stunden pro Woche ausgedehnt.

Bundestag will schnell entscheiden

Der Gesetzentwurf, der im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, soll am 14.03.2019 im Plenum verabschiedet werden. Der Ausschuss billigte zudem noch zahlreiche Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von Union und SPD. Anträge von FDP, Linken, Grünen und AfD fanden hingegen keine Mehrheit.

Vergütung für zusätzlichen Zeitaufwand

Bestimmte Facharztgruppen wie Augenärzte, Frauenärzte oder HNO-Ärzte, die zur Grundversorgung gezählt werden, müssen mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden anbieten, ohne vorherige Terminvereinbarung. Die Ärzte bekommen die zusätzlichen Aufwendungen vergütet.

Einige Änderungen in den Ausschussberatungen

In den Ausschussberatungen wurden mehrere Regelungen noch substanziell geändert. So ist für die erfolgreiche Vermittlung eines Facharzttermins durch einen Hausarzt nun ein Zuschlag von zehn Euro vorgesehen, ursprünglich waren es fünf Euro. Die Behandlung von Neupatienten soll außerhalb der Honorarbudgets vergütet werden. Zudem wurde die anfangs geplante Regelung für einen "gestuften und gesteuerten" Zugang zur Psychotherapie gestrichen. Dieser Bereich soll nun zeitnah in einem anderen Gesetz geregelt werden.

Weitere Regelungen aus anderen Bereichen

Der Gesetzentwurf beinhaltet auch Regelungen aus ganz anderen Bereichen der gesundheitlichen Versorgung, die über Änderungsanträge eingebracht wurden. Dabei geht es unter anderem um die Geburtshilfe, die Digitalisierung im Gesundheitswesen, die Selbstverwaltung, Impfstoffe, Zahnersatz sowie die Heilmittelerbringer und die Hilfsmittelversorgung.

Redaktion beck-aktuell, 14. März 2019.