AG Göttingen: Mieter muss Gefährdung durch Extremisten angeben

Wer als Mietinteressent verschweigt, dass er ein “Anziehungspunkt für linksgerichtete Gewalt“ ist, begeht eine arglistige Täuschung. Mit dieser Begründung gab das Amtsgericht Göttingen der Räumungsklage einer Vermieterin gegen ein Mitglied der AfD-Nachwuchsorganisation statt (Az.: 18 C 41/17).

Wohnung des AfD-Mitglieds wurde Ziel von Anschlägen

Der AfD-Nachwuchsmann war im Sommer 2017 in eine Wohnung in Göttingen gezogen. In der Folgezeit kam es im Bereich des Wohnhauses wiederholt zu politisch motivierten Sachbeschädigungen und Brandstiftungen. Ähnliche Vorfälle hatte es bereits an der früheren Wohnung des Mannes gegeben.

Anziehen linksgerichteter Gewalt als "bedeutsamer Umstand“ mitzuteilen

Ein potenzieller Mieter müsse vor Unterschrift unter einen Mietvertrag zwar nicht seine politische Gesinnung offenbaren, hieß es in einer am 07.11.2017 veröffentlichten Mitteilung des Gerichts. Wenn jemand jedoch linksgerichtete Gewalt anziehe, sei dies ein “bedeutsamer Umstand“, über den der Mieter seinen Vermieter vor Vertragsabschluss aufklären müsse.

AG Göttingen, Urteil vom 07.11.2017 - 18 C 41/17

Redaktion beck-aktuell, 7. November 2017 (dpa).