Versicherer wollen gestiegene Rechtsschutzkosten kompensieren

Die Kosten zur Durchsetzung eines Rechtsanspruchs wachsen rapide. Nach einer Analyse des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) von jährlich 1,4 Millionen Rechtsschutzfällen haben sich die durchschnittlichen Ausgaben für Anwälte und Gerichte von 2012 bis 2016 um 19% erhöht. Versicherer fordern eine Anpassung des Kostenrechts mit entsprechender Gebührenminderung in standardisierten Verfahren.

Diesel-Skandal stellt beträchtlichen Kostenfaktor dar

Das beträchtliche Kostenrisiko eines Rechtsstreits zeige sich beispielsweise beim Diesel-Skandal, so der GDV weiter. Ein rechtliches Vorgehen gegen den Händler oder Hersteller eines Diesel-Fahrzeugs könne schon in der ersten Instanz mehr als 6.500 Euro kosten, eventuelle Sachverständigenkosten nicht eingerechnet. Der Streitwert einer Diesel-Klage liege im Schnitt bei gut 23.000 Euro. Dafür könnten bis einschließlich erster Instanz allein Anwaltskosten von bis zu 5.400 Euro anfallen, zuzüglich Gerichtskosten in Höhe von etwa 1.100 Euro.

144.000 mal Rechtsschutz im Dieselskandal

Insgesamt hätten nach aktuellen Zahlen der deutschen Versicherer bis Ende 2018 etwa 144.000 Diesel-Fahrer ihre Rechtsschutzversicherung genutzt. Dafür hätten die Versicherer rund 380 Millionen Euro geleistet, insbesondere für Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten. Der Streitwert aller Diesel-Rechtsschutzfälle summiere sich auf mehr als 3,3 Milliarden Euro.

GDV: Recht muss für alle bezahlbar bleiben

GDV-Geschäftsführer Bernhard Gause warnt deshalb davor, die Bürger bei der Durchsetzung ihrer Rechte vor zu hohe finanzielle Hürden zu stellen: “Viele Diesel-Fahrer ohne eine Rechtsschutzversicherung sind nicht bereit, das Kostenrisiko einer Einzelklage zu tragen.“ Das werde auch durch die etwa 400.000 Diesel-Fahrer bestätigt, die sich stattdessen der Musterfeststellungsklage angeschlossen hätten, obwohl der Geschädigte auch hier seinen individuellen Anspruch im Klageweg durchsetzen müsse und bis zur endgültigen Entscheidung daher viel Zeit vergehen könne. Viele Diesel-Fahrer ohne eine Rechtsschutzversicherung seien nicht bereit, das Kostenrisiko einer Einzelklage zu tragen.

Großteil der Zahlungen sind Anwaltshonorare

Rechtsschutzversicherungen übernähmen für mehr als die Hälfte aller Haushalte in Deutschland das Kostenrisiko möglicher Rechtsstreitigkeiten, erläutert der GDV. Im Jahr 2017 hätten die Rechtsschutzversicherer für 4,1 Millionen Streitfälle rund 2,7 Milliarden Euro aufgewendet. Etwa 85% der Zahlungen seien Anwaltshonorare gewesen.

Versicherer fordern Gebührenminderung im Kostenrecht

Damit Recht auch künftig bezahlbar bleibt, schlagen die Versicherer unter anderem vor, bei bestimmten, für Anwälte weniger aufwändigen Verfahren eine Gebührenminderung ins Kostenrecht aufzunehmen. Diese könnte beispielsweise für künftige Folgeverfahren nach einer Musterfeststellungsklage zum Tragen kommen oder bei Anwälten, die Mandate in großer Stückzahl online akquirieren und standardisiert bearbeiten – wie es bei vielen der Klagen gegen Autohersteller der Fall sei.

Redaktion beck-aktuell, 19. Februar 2019.