Die Mitglieder des Vorstands der Istanbuler Anwaltskammer wurden im Strafprozess von vermeintlichen Terrorvorwürfen freigesprochen. Anlass für die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft war die zuvor geäußerte Forderung der Kammer nach der Aufklärung der Tötung zweier Journalisten.
Das Urteil fiel diesen Freitag nach einem mehrmonatigen Prozess in einem Sondergerichtssaal auf dem Gelände des Hochsicherheitsgefängnisses Silivri, rund 80 Kilometer südwestlich von Istanbul. Angeklagt waren alle 11 Mitglieder des Vorstands der Kammer. Die Kammer hatte Ende 2024 eine öffentliche Erklärung abgegeben, in der sie die Aufklärung der Tötung von zwei Journalisten in Nordsyrien gefordert und die willkürliche Festnahme von Journalistinnen und Journalisten, Rechtsbeiständen und weiteren Personen bei einer Demonstration in Istanbul kritisiert hatte. Die Istanbuler Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen des Vorwurf der Terrorpropaganda. Das Verfahren, das große internationale Beachtung fand, hatte im Mai 2025 begonnen, die letzten Anhörungen fanden in dieser Woche statt. Zur Prozessbeobachtung vor Ort waren 28 europäische Anwaltskammern sowie 19 Anwaltsorganisationen.
Deutsche Anwaltsorganisationen begrüßten den Freispruch. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), der Deutsche Anwaltverein (DAV), das Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen, die Rechtsanwaltskammer Berlin und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) erklärten in einer gemeinsamen Stellungnahme ihre Position: Der Freispruch sei der "einzig akzeptable Ausgang" dieses "von Grund auf illegitimen Prozesses gegen die organisierte Anwaltschaft".
Situation der Anwaltschaft in der Türkei weiterhin "prekär"
Trotz des Urteils verweisen die Anwaltsorganisationen auf die nach ihrer Meinung weiterhin erheblichen rechtsstaatlichen Defizite in der türkischen Justiz. Die internationale Gemeinschaft müsse endlich Maßnahmen ergreifen, die Druck auf die türkische Regierung von Recep Tayyip Erdoğan ausüben, in der Türkei Rechtsstaatlichkeit herzustellen, heißt es in der Erklärung.
DAV-Präsident und Prozessbeobachter Stefan von Raumer erklärte: "Wir sind glücklich und erleichtert, dass das letztlich gegen die freie Advokatur in der Türkei gerichtete Verfahren diesen guten Ausgang genommen hat. Das Verfahren hat gezeigt, wie wichtig unabhängige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und anwaltliche Berufsorganisationen sind, die sich selbst im Angesicht drohender Haftstrafen nicht von ihrem Einsatz für Rechtsstaatlichkeit abbringen lassen."
"Der Mut und die Entschlossenheit der verfolgten Kolleginnen und Kollegen hat sich ausgezahlt", ergänzte Rechtsanwältin, RAV-Mitglied und Prozessbeobachterin Anne-Kathrin Duncker: "Ihnen zollt der RAV den größten Respekt. Es bleibt besorgniserregend, dass derartige Verfahren überhaupt angestrengt werden. Während Anwältinnen und Anwälte bereits seit Jahrzehnten Repressionen ausgesetzt sind, erreichte dieses Verfahren gegen den Vorstand einer Berufsorganisation mit Zehntausenden Mitgliedern eine neue Stufe der Eskalation. Die internationale Gemeinschaft muss deshalb wachsam und solidarisch bleiben."
Vizepräsident der BRAK und Prozessbeobachter Christian Lemke sagte: "Ein harter Kampf, mit großem - und unerwartetem - Erfolg für die Anwaltschaft in der Türkei. Respekt vor dem Gericht für diese mutige, aber auch einzig richtige Entscheidung."
Die Istanbuler Anwaltskammer besteht seit 1878 und repräsentiert mehrere Zehntausend Mitglieder. Der aktuelle Vorstand war trotz laufendem Strafverfahren wiedergewählt worden. Verteidigt wurden sie von Anwältinnen und Anwälten aus dem ganzen Land, darunter sogar Präsidenten anderer Kammern.


