Frankfurter Resolution: "Müssen uns äußern, wenn Dinge in die falsche Richtung laufen"
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Eine Gruppe junger Richterinnen und Staatsanwälte ruft mit ihrer "Frankfurter Resolution" zu mehr Einsatz für die Demokratie auf. Was genau meinen sie damit – und wie politisch dürfen Justizbedienstete eigentlich sein? Simon Scharf gehört dazu und gibt Antworten.

beck-aktuell: Die "Ganz Neuen Richter*innen", ein Zusammenschluss junger Richterinnen und Staatsanwälte innerhalb der Neuen Richter*innenvereinigung (NRV), haben in der vergangenen Woche ihre "Frankfurter Resolution" vorgelegt. Darin fordern Sie mehr Einsatz für die Demokratie und beziehen sich dabei auf das Erbe des Frankfurter Staatsanwalts Fritz Bauer, der gegen immense Widerstände NS-Verbrecher vor Gericht brachte. Herr Scharf, das sind große Fußstapfen – sehen Sie die Justiz heute vor einer ähnlich großen Herausforderung?

Simon Scharf: Es sind in der Tat große Fußstapfen. Fritz Bauer war eine herausragende und beeindruckende Persönlichkeit. Als ich mich im Studium erstmals mit seinem Wirken auseinandergesetzt habe, hat mich das darin bestärkt, Richter werden zu wollen. Die Treffen unserer Nachwuchsgruppe finden jedes Jahr an einem anderen Ort statt; diesmal waren wir in Frankfurt. Da bot es sich an, Stationen von Bauers Leben und Wirken nachzugehen – etwa seinem Werdegang und natürlich auch den Auschwitz-Prozessen. Daraus entstand im Nachgang die Resolution.

beck-aktuell: Der Text, den Sie veröffentlicht haben, ist aber nicht losgelöst von aktuellen Entwicklungen, sondern enthält zahlreiche Bezüge zur heutigen Zeit: Sie sprechen von populistischen Angriffen auf Minderheiten und einer gezielten Delegitimierung staatlicher Institutionen. Worauf bezieht sich das?

Scharf: Da gibt es viele Aspekte. Uns geht es nicht um eine Gleichsetzung mit damaligen Zeiten – wir leben heute in einer völlig anderen Situation. Aber es gibt Herausforderungen für den Rechtsstaat: Da wären ganze Bevölkerungsgruppen, die den Staat ablehnen – Stichwort: Reichsbürger. Wir sehen außerdem zunehmend tätliche Angriffe auf Staatsbedienstete sowie Bedrohungen und Diffamierungen von Richterinnen und Richtern im Netz. Und auch Funktionsmechanismen des Rechtsstaats geraten unter Druck: Sperrminoritäten in Richterwahlausschüssen, gescheiterte Verfassungsrichterwahlen. Über all das ließe sich lange sprechen.

"Was können wir heute tun, um den Rechtsstaat zu verteidigen?"

beck-aktuell: Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dem historischen Vorbild Fritz Bauers?

Scharf: Der Kontext ist natürlich ein anderer, und wir maßen uns nicht an, unser eigenes Wirken mit dem Fritz Bauers zu vergleichen. Aber man kann für die eigene Tätigkeit etwas aus seinem Selbstverständnis ziehen: die Rolle der Justiz in einer Demokratie. Für Bauer ging es um die Aufarbeitung der NS-Verbrechen. Für uns geht es um die Frage: Was können wir heute tun, um den Rechtsstaat zu verteidigen?

beck-aktuell: Eine zentrale Forderung ist die strukturelle Unabhängigkeit der Justiz und eine von der Exekutive losgelöste Selbstverwaltung. Was meinen Sie damit?

Scharf: Als NRV setzen wir uns schon seit Langem für eine eigenständige, selbstverwaltete Justiz ein. Nur so kann sie ihre Kontrollfunktion gegenüber der Exekutive wahrnehmen und dafür sorgen, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung und insbesondere rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt bleiben. Politische Einflussnahme auf die Unabhängigkeit der Justiz muss verhindert werden. Länder wie Polen oder Ungarn zeigen, wie schnell Justizstrukturen umgestaltet werden können. Das sehen wir als großes Risiko und als warnendes Beispiel. 

Auch in Deutschland gibt es schon Anklänge, bei denen von Seiten der Politik gerichtliche Entscheidungen über eine sachliche Urteilskritik hinaus diffamiert und infrage gestellt werden. Die Exekutive hält sich auch nicht immer an Gerichtsentscheidungen, Stichwort: "Exekutiver Ungehorsam". Das ist eine Entwicklung, die uns Sorgen machen muss.

"Es geht nicht darum, parteipolitische Überzeugungen in die Rechtsprechung einfließen zu lassen"

beck-aktuell: In Ihrer Resolution schreiben Sie, Rechtsprechung und Rechtspflege seien "in einer Demokratie niemals wertneutral" und vielmehr "immanent politisch". Das klingt erst einmal ungewohnt. Was ist damit gemeint?

Scharf: Man muss zwischen politisch und parteipolitisch unterscheiden. Es geht natürlich nicht darum, dass Richterinnen und Richter ihre parteipolitischen Überzeugungen in Entscheidungen einfließen lassen. Der Anknüpfungspunkt ist die Bindung an das Grundgesetz. Art. 97 GG sagt: Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. § 9 DRiG ergänzt: In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt. Für uns ist das eine Aufforderung, sich öffentlich zu äußern, wenn man Entwicklungen sieht, die in die falsche Richtung gehen.

beck-aktuell: Das heißt, Richterinnen und Richter sollen sich stärker öffentlich zu Wort melden?

Scharf: Absolut. Das tun wir als NRV bereits regelmäßig mit Stellungnahmen und Pressemitteilungen. Ebenso wie sich auch andere Berufsverbände zu Entwicklungen äußern, die ihre Arbeit betreffen – gerade, wenn sie problematisch erscheinen.

"Auch politische Betätigung ist nicht ausgeschlossen"

beck-aktuell: Wie viel politische Haltung erlaubt das Richteramt denn überhaupt?

Scharf: Es kommt darauf an, ob Äußerungen im Amt oder außerhalb getätigt werden. Im Verfahren selbst ist grundsätzlich kein Raum für allgemeine politische Ausführungen, die nichts mit dem konkreten Verfahren zu tun haben – dazu gibt es auch klare Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Aber außerhalb des Amtes gelten andere Maßstäbe. § 39 DRiG spricht ausdrücklich davon, dass Richterinnen und Richter "auch bei politischer Betätigung" das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit wahren müssen. Das zeigt: Politische Betätigung ist gerade nicht ausgeschlossen. Richter geben ihre staatsbürgerlichen Grundrechte nicht an der Gerichtstür ab.

beck-aktuell: Herr Scharf, vielen Dank für das Gespräch!

Simon Scharf ist Richter am LG Berlin II und Mitglied des Bundesvorstands der Neuen Richter*innenvereinigung (NRV) sowie der "Ganz Neuen Richter*innen". Er war auch beim Frankfurter Treffen dabei, aus dem die Frankfurter Resolution hervorgegangen ist.

Die Fragen stellte Dr. Maximilian Amos.

Das ausführliche Gespräch hören Sie auch in der aktuellen Folge 85 von Gerechtigkeit & Loseblatt, dem Podcast von NJW und beck-aktuell.

Redaktion beck-aktuell, Dr. Maximilian Amos, 19. Februar 2026.

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