Wer in Großbritannien als Solicitor arbeiten möchte, muss das Solicitors Qualifying Exam ("SQE") ablegen, das aus zwei Prüfungen besteht – dem SQE1 und dem SQE2. Für die Prüfungsdurchführung ist das private Unternehmen Kaplan zuständig. Im Gegensatz zu Deutschland sind die Prüfungsmodalitäten in Großbritannien modern und volldigital. So können die Studierenden Prüfungszeit und Prüfungsort frei wählen, die Tests werden am PC geschrieben und die Buchung und Kommunikation erfolgt per E-Mail.
Trotzdem bleibt auch Großbritannien nicht völlig von Prüfungspannen verschont. Am Mittwochabend versetzte eine Mail des Prüfungsanbieters Kaplan insgesamt 231 angehende Anwältinnen und Anwälte regelrecht in Panik. Wie die Seite Legal Cheek berichtete, wurden die Prüflinge in einer E-Mail darüber informiert, dass sie ihren Prüfungstermin für Oktober auf eigenen Wunsch storniert hätten – obwohl die Betroffenen nichts dergleichen veranlasst hatten.
Prüfungsanbieter entschuldigt sich für Fehler
Besonders fies: Die Mitteilung traf gegen 19:30 Uhr ein, nach Schließung der telefonischen Hotline des Prüfungsanbieters Kaplan. Im Online-Portal wurde der jeweilige Prüfungstermin den Kandidatinnen und Kandidaten zudem als storniert angezeigt. Zahlreiche Studierende tauschten sich noch in der Nacht in Online-Foren über die Situation aus und berichteten von massiver Sorge um ihren für Oktober vorgesehenen SQE2-Termin.
Am Donnerstagmorgen folgte die Entwarnung: Kaplan informierte die Betroffenen per E-Mail, dass es sich um eine "fehlerhafte, systemgenerierte Nachricht" gehandelt habe. Die gebuchten Examenstermine blieben bestehen. Ein Sprecher entschuldigte sich ausdrücklich für das Versehen und die dadurch ausgelöste Beunruhigung: "Gestern wurden während technischer Anpassungen zur Verbesserung der Prüfungsabläufe 231 Kandidaten fälschlich über eine Stornierung informiert. Wir bedauern den Vorfall sehr."
Wie wäre es mit Brieftauben oder Rauchzeichen?
Es ist nicht das erste Mal, dass SQE-Prüflinge in Großbritannien von fehlerhaften Mitteilungen betroffen sind. Bereits 2023 kam es zu Verwirrung, nachdem der Beginn einer Prüfung fälschlicherweise von 8:00 Uhr auf 9:00 Uhr verlegt worden war. Auch damals entschuldigte sich Kaplan für die Unannehmlichkeiten.
In Deutschland kommunizieren die Justizprüfungsämter hingegen meist noch per Post. Doch auch dabei kann einiges schiefgehen – wie die letzten Jahre zeigen. So erhielten 124 Prüflinge in Bayern im Juli 2025 überhaupt keine Ladung zur Mündlichen Prüfung im ersten Examen, weil das LG Würzburg es schlicht vergessen hatte, die Briefe abzuschicken. In Hessen trudelten im Mai 2023 die Ladungen verspätet ein. Das LJPA verschickte daraufhin E-Mails – allerdings teilweise an die falschen Kandidaten. Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) schaffte es im Februar 2025 hingegen, in der Ersten juristischen Prüfung ganze 16-mal die falsche Note bekanntzugeben. Ein Kandidat musste nachträglich darüber informiert werden, dass er das Staatsexamen doch nicht bestanden habe.


