Europarat fordert allgemeines Verbot von Konversionstherapien

Praktiken zur vermeintlichen Heilung von Homo- und Transsexualität stehen bereits in vielen Ländern unter Strafe. Im Europarat sprachen sich Politikerinnen und Politiker für ein umfassendes Verbot aus.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats ist für ein Verbot von sogenannten Konversionsbehandlungen. Eine große Mehrheit der Abgeordneten in Straßburg forderte die Mitgliedsländer des Europarats in einer Resolution auf, Praktiken unter Strafe zu stellen, die darauf abzielen, Menschen von ihrer sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder dem Geschlechtsausdruck abzubringen.

Darüber hinaus schlug die Versammlung eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen vor. Die Resolution hat keine rechtlich bindende Wirkung, soll aber nationalen Parlamenten, Regierungen und internationalen Organisationen als Leitlinie dienen.

Schädliche Folgen für Betroffene

Das Europarats-Gremium verwies im Resolutionstext darauf, dass "Konversionspraktiken" keine wissenschaftliche Grundlage hätten und Betroffenen erheblich schaden würden. Die Menschen würden beispielsweise unter Depressionen und Angststörungen leiden. Die Maßnahmen könnten beispielsweise psychologische Beratung, spirituelle und religiöse Rituale oder verbalen, körperlichen und sexuellen Missbrauch umfassen. Die Abgeordneten kritisieren, dass die Praktiken in Mitgliedstaaten des Europarats weiterhin vorkämen, häufig verdeckt.

Medizinisches Personal soll von der Resolution bei unterstützenden Interventionen nicht betroffen sein. Auch Eltern oder religiöse Institutionen sollen weiter eine Rolle bei der Erforschung der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität spielen dürfen - solange die Interventionen nicht darauf abzielten, Menschen zu verändern oder zu unterdrücken.

Deutschland: Teilverbot von Behandlungen

Zur Parlamentarischen Versammlung kommen viermal im Jahr Abgeordnete der 46 Staaten des Europarats zusammen. Der Rat mit Sitz in Straßburg wacht gemeinsam mit dem dazugehörigen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte über den Schutz ebendieser in seinen Mitgliedsländern. Er ist kein Organ der Europäischen Union.

In Deutschland sind "Konversionsbehandlungen" an Kindern und Jugendlichen seit 2020 verboten. An Erwachsenen sind Maßnahmen unter bestimmten Umständen erlaubt. Die EU-Kommission in Brüssel prüft derzeit eine Initiative von EU-Bürgerinnen und -Bürgern für ein Verbot der Maßnahmen in der EU.

Redaktion beck-aktuell, sst, 30. Januar 2026 (dpa).

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