Sechste Woche nach 25 Jahren beim selben Arbeitgeber
Den vorliegenden Fall hatte der österreichische Oberste Gerichtshof nach Luxemburg verwiesen. Arbeitnehmer haben in Österreich in der Regel fünf Wochen pro Jahr Urlaubsanspruch. Wer 25 Jahre beim selben Arbeitgeber gearbeitet hat, bekommt eine sechste Woche. Ein Unternehmen hatte dagegen geklagt und argumentiert, dass auch Arbeitnehmer, die in der Zwischenzeit etwa in einem anderen EU-Staat gearbeitet haben, Anspruch auf diese zusätzliche Woche hätten.
EuGH sieht keine Bevorzugung österreichischer Arbeitnehmer
Die obersten EU-Richter befanden nun allerdings, dass nichts darauf hindeute, dass österreichische Arbeitnehmer üblicherweise 25 Jahre im Dienst eines Arbeitgebers blieben. Dadurch sei nicht erwiesen, dass die Regelung österreichische Arbeitnehmer gegenüber Arbeitnehmern aus anderen EU-Staaten bevorzuge. Das EU-Recht garantiere zudem nur, dass Arbeitnehmer, die in einem anderen EU-Staat beschäftigt sind, denselben Bedingungen unterlägen wie Staatsangehörige dieses Staates.