EuGH: Urlaubsregelungen in Österreich verstoßen nicht gegen EU-Recht

Österreichische Regelungen zur Gewährung einer sechsten Urlaubswoche pro Jahr verstoßen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht gegen EU-Recht. Es gebe keine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, erklärten die Luxemburger Richter am 13.03.2019 (Az.: C-437/17).

Sechste Woche nach 25 Jahren beim selben Arbeitgeber

Den vorliegenden Fall hatte der österreichische Oberste Gerichtshof nach Luxemburg verwiesen. Arbeitnehmer haben in Österreich in der Regel fünf Wochen pro Jahr Urlaubsanspruch. Wer 25 Jahre beim selben Arbeitgeber gearbeitet hat, bekommt eine sechste Woche. Ein Unternehmen hatte dagegen geklagt und argumentiert, dass auch Arbeitnehmer, die in der Zwischenzeit etwa in einem anderen EU-Staat gearbeitet haben, Anspruch auf diese zusätzliche Woche hätten.

EuGH sieht keine Bevorzugung österreichischer Arbeitnehmer

Die obersten EU-Richter befanden nun allerdings, dass nichts darauf hindeute, dass österreichische Arbeitnehmer üblicherweise 25 Jahre im Dienst eines Arbeitgebers blieben. Dadurch sei nicht erwiesen, dass die Regelung österreichische Arbeitnehmer gegenüber Arbeitnehmern aus anderen EU-Staaten bevorzuge. Das EU-Recht garantiere zudem nur, dass Arbeitnehmer, die in einem anderen EU-Staat beschäftigt sind, denselben Bedingungen unterlägen wie Staatsangehörige dieses Staates.

EuGH, Urteil vom 13.03.2019 - C-437/17

Redaktion beck-aktuell, 13. März 2019 (dpa).