Der EuGH hat die Beschlüsse des Europäischen Parlaments zur Aufhebung der Immunität von Carles Puigdemont, Antoni Comín und Clara Ponsatí für nichtig erklärt (Urteil vom 05.02.2026 – C-572/23 P). Die drei katalanischen Politikerinnen und Politiker waren 2019 ins Europäische Parlament gewählt worden, nachdem gegen sie in Spanien ein Strafverfahren wegen mutmaßlicher Rebellion und Veruntreuung öffentlicher Gelder eingeleitet worden war. Die spanische Justiz hatte beim Parlament beantragt, ihre Immunität aufzuheben, was dieses 2021 auch beschlossen hatte.
Der EuGH hat nun entschieden, dass die Benennung des Berichterstatters, der über die Anträge auf Immunitätsaufhebung berichtete, gegen das Erfordernis der Unparteilichkeit verstoßen habe. Das Parlament habe zwar Regeln geschaffen, um Nähebeziehungen zu vermeiden, jedoch nicht berücksichtigt, dass der Berichterstatter derselben Fraktion angehörte wie Mitglieder einer Partei, die das Strafverfahren angestoßen hatte.
Unparteilichkeitsanforderungen verletzt
Nach Ansicht des EuGH hätte das Parlament auch verhindern müssen, dass ein Berichterstatter tätig wird, der einer politischen Gruppierung angehört, die in sachlichem Zusammenhang mit dem Strafverfahren steht. Die Zugehörigkeit zur betreffenden Fraktion könne Zweifel an der Unparteilichkeit begründen. Dies habe das EuG in der Vorinstanz nicht hinreichend gewürdigt.
Zudem hob der EuGH hervor, dass der Berichterstatter 2019 eine Veranstaltung organisiert hatte, bei der der Generalsekretär der Partei VOX sprach und diese mit den Worten "Es lebe Spanien, es lebe Europa und Puigdemont ins Gefängnis!" beendete. Dies weise auf eine politische Nähe hin, die mit dem Unparteilichkeitserfordernis unvereinbar sei.
Da der Berichterstatter nicht unparteiisch war, hätten die Berichte als nichtig angesehen werden müssen. Auf ihnen beruhende Beschlüsse seien daher ebenfalls nichtig. Der EuGH hob das gegenläufige Urteil des EuG auf.


