Amazon muss nach einem Urteil des EuG als "sehr große Online-Plattform" verschärfte Regeln in der EU beachten. Das Gericht in Luxemburg wies eine Klage des weltgrößten Online-Händlers gegen die entsprechende Einstufung durch die EU-Kommission nach dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) ab (Urteil vom 19.11.2025 – T-367/23). Gegen das Urteil kann noch vor dem EuGH vorgegangen werden.
Die Richterinnen und Richter sehen durch die Vorgaben zwar unter anderem einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit, da sie erhebliche Kosten verursachen und komplexe technische Lösungen erfordern können. Der Eingriff sei jedoch gerechtfertigt durch das Ziel der EU, systemische Risiken für die Gesellschaft zu verhindern, so das Gericht. Der Unionsgesetzgeber habe davon ausgehen dürfen, dass sehr große Online-Plattformen, einschließlich Marktplätzen mit mehr als 45 Millionen Nutzern, solche Risiken bergen können – insbesondere durch die Verbreitung illegaler Inhalte oder die Verletzung von Grundrechten, einschließlich des Verbraucherschutzes.
Amazon will EuGH anrufen
Amazon zeigte sich enttäuscht von dem Urteil und kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Das Unternehmen betonte, dass man das Ziel der Kommission teile, Kundinnen und Kunden online zu schützen.
Der US-Konzern hatte argumentiert, dass er nicht die Art von Online-Plattform sei, für die die DSA-Regeln geschaffen wurden. Das Gesetz ziele auf Dienste ab, die Informationen und Meinungen verbreiteten und sich durch Werbung finanzierten – nicht auf Händler für Verbraucherartikel wie Amazon.
Amazon fühlt sich ungleich behandelt
Außerdem sei Amazon durch die verschärfte Aufsicht gegenüber lokalen Einzelhandels-Konkurrenten benachteiligt, die nicht unter den DSA fallen, hatte das Unternehmen vorgebracht. "Wir sind in keinem der EU-Länder, in denen wir tätig sind, der größte Einzelhändler", führte Amazon aus. Die Einstufung zwinge das Unternehmen auch dazu, belastende administrative Verpflichtungen zu erfüllen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU keinerlei Nutzen brächten.
Zu den Pflichten, gegen die Amazon sich insbesondere gewehrt hatte, gehört eine Einschränkung bei Empfehlungen für Nutzer auf ihrer Seite. Sehr große Online-Plattformen müssten nach dem DSA dabei mindestens eine Option anbieten, die nicht auf personalisierten Daten basiert. Außerdem will die Plattform kein öffentliches Verzeichnis für Werbeanzeigen führen, wie es die DSA-Regeln vorgeben.
Mit dem DSA will die EU Menschen vor illegalen Inhalten auf Online-Plattformen schützen. Für Dienste mit durchschnittlich 45 Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern im Monat gelten verschärfte Vorgaben wie eine jährliche Risikobewertung zu schädlichen Inhalten.
Der deutsche Modehändler Zalando war im September mit einer Klage gegen die Einstufung vor dem EuG ebenfalls gescheitert. Der Konzern kündigte an, die Entscheidung vom EuGH überprüfen zu lassen.


