EU-Parlament beschließt Verbot für Produkte aus Zwangsarbeit

Das EU-Parlament will Produkte aus Zwangsarbeit vom EU-Binnenmarkt verbannen. Am Dienstag stimmte es neuen Regeln zu, die es der EU ermöglichen, den Verkauf, die Einfuhr und die Ausfuhr von in Zwangsarbeit hergestellten Waren zu verbieten. Hersteller von verbotenen Waren müssen diese spenden, recyceln oder zerstören.

Die Behörden der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission sollen künftig bei verdächtigen Waren, Lieferketten und Herstellern Untersuchungen einleiten können. Wenn sich herausstellt, dass ein Produkt unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurde, darf es nach dem neuen Gesetz künftig nicht mehr auf dem EU-Markt (auch nicht online) verkauft werden, und die Lieferungen werden an den EU-Grenzen abgefangen.

Die Entscheidung über die Einleitung von Ermittlungen soll sich nach Angaben des EU-Parlaments auf sachliche und überprüfbare Informationen stützen, die beispielsweise von internationalen Organisationen, kooperierenden Behörden und Hinweisgebern stammen könnten. Dabei würden mehrere Risikofaktoren und Kriterien berücksichtigt, darunter das Vorhandensein staatlich auferlegter Zwangsarbeit in bestimmten Wirtschaftszweigen und geografischen Gebieten.

Weltweit mehrere Millionen Menschen in Händen von Menschenhändlern

Hersteller von verbotenen Waren müssen ihre Produkte nach den Plänen des EU-Parlaments vom Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören. Nicht konforme Unternehmen könnten mit Geldstrafen belegt werden. Die Waren sollen wieder auf dem EU-Binnenmarkt zugelassen werden, sobald das Unternehmen Zwangsarbeit aus seinen Lieferketten eliminiert habe.

"Heute sind weltweit 28 Millionen Menschen in den Händen von Menschenhändlern und Staaten gefangen, die sie zwingen, für wenig oder gar keinen Lohn zu arbeite", sagte die Berichterstatterin für den Binnenmarktausschuss, Maria-Manuel Leitão-Marques (S&D, PT). "Wir haben eine bahnbrechende Rechtsvorschrift zur weltweiten Bekämpfung der Zwangsarbeit angenommen", ergänzte die Berichterstatterin für den Ausschuss für internationalen Handel, Samira Rafaela (Renew, NL). Diese Verordnung fördere die EU-weite und internationale Zusammenarbeit, verlagere die Macht von den Ausbeutern auf die Verbraucher und Arbeitnehmer und biete den Opfern Rechtsschutzmöglichkeiten, betonte sie. Die Verordnung muss noch vom EU-Rat förmlich gebilligt werden.

Redaktion beck-aktuell, ew, 24. April 2024.