EU-Parlament setzt auf flexiblere Aussetzung der Visafreiheit

Die EU kann künftig schneller auf Sicherheitsrisiken und Menschenrechtsverletzungen reagieren. Das Parlament hat neue Regeln beschlossen, die eine Aussetzung der Visafreiheit etwa bei "goldenen Pässen", hybriden Bedrohungen oder Völkerrechtsverstößen ermöglichen.

Die neuen Regeln betreffen 61 Länder, deren Staatsangehörige derzeit ohne Visum für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen dürfen.

Hat die EU-Kommission Sicherheitsbedenken gegenüber einem bestimmten Land, so soll sie die Visumpflicht wieder einführen können – zunächst befristet, bis Untersuchung und Gespräche abgeschlossen sind, und bei fortbestehenden Problemen dauerhaft.

Gründe für eine Aussetzung der Visafreiheit sind bisher vor allem Bedrohungen der inneren Sicherheit (wozu auch ein Anstieg schwerer Straftaten durch Staatsangehörige des betreffenden Landes zählt) sowie ein deutlicher Zuwachs abgelehnter Asylanträge, Einreiseverweigerungen oder von Fällen, in denen die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten wird. Auch die mangelnde Zusammenarbeit bei Rückübernahmen gehört dazu.

Aussetzung künftig auch bei Völker- und Menschenrechtsverletzungen

Die heute beschlossene Reform erweitert die Gründe, unter anderem um hybride Bedrohungen. Als Beispiel für eine solche Bedrohung nennt das Parlament "die staatlich gesteuerte Instrumentalisierung von Migranten". Weitere Gründe, aus denen künftig die Visafreiheit ausgesetzt werden kann, sind Investoren-Staatsbürgerschaftsprogramme (besser bekannt unter dem Stichwort "goldene Pässe"), eine mangelnde Angleichung an die EU-Visapolitik, Verstöße gegen die Charta der Vereinten Nationen oder gegen das internationale Menschen- und humanitäre Völkerrecht sowie die Missachtung von Entscheidungen internationaler Gerichte.

Auch Regierungsvertreter von Drittstaaten im Fokus

Die Reform hat zudem Regierungen von Drittstaaten im Blick: Um sie davon abzuhalten, gegen die Bedingungen ihrer Kurzaufenthalts-Visumbefreiungsabkommen zu verstoßen, soll die EU künftig flexibler handeln können als bisher. Die Visafreiheit soll nun gezielt für Regierungsvertreter ausgesetzt werden können, die für Menschenrechtsverletzungen oder andere Verstöße ihrer Regierungen verantwortlich sein könnten.

"Europa bleibt der am häufigsten besuchte Kontinent der Welt – sowohl von Touristinnen und Touristen als auch von Geschäftsreisenden", sagte Berichterstatter Matjaž Nemec. Die Visapolitik sei daher eines der stärksten außenpolitischen Instrumente der EU.

Der überarbeitete Mechanismus muss nun noch formell vom Europäischen Rat beschlossen werden. Er tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Redaktion beck-aktuell, js, 7. Oktober 2025.

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