Aus für EU-Bürgerschaft gegen Geldzahlung: Keine "goldenen Pässe" aus Malta mehr
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Gegen Zahlungen und Investitionen können sich Nicht-EU-Ausländer auf Malta bislang einen "goldenen Pass" sichern und so maltesischer und damit EU-Bürger werden. Weil dies gegen Europarecht verstoße, erklärte der EuGH die Praxis nun für rechtswidrig.

Der EuGH hat die Vergabe von Staatsbürgerschaften gegen Zahlungen und Investitionen auf Malta für rechtswidrig erklärt (Urteil vom 29.04.2025 - C-181/23). Die Regelung komme einer "Vermarktung" der Staatsbürgerschaft gleich und verstoße gegen EU-Recht, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg.

Wer auf Malta Staats- und damit EU-Bürger werden will, konnte bisher auf ein gesondertes Programm für Investoren setzen. Voraussetzung war unter anderem eine Zahlung von mindestens 600.000 Euro an den maltesischen Staat. Die EU-Kommission hatte dagegen geklagt. Sie argumentierte, das maltesische Programm untergrabe den Wesensgehalt und die Integrität der Unionsbürgerschaft. Laut Kommission ist Malta der einzige Mitgliedstaat mit einer solchen Regelung.

Wie der EuGH bekräftigte, können Mitgliedstaaten die Regeln für die Verleihung der Staatsbürgerschaft grundsätzlich selbst festlegen. Sie gegen Zahlungen oder Investitionen zu verleihen, verstoße jedoch gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten.

Erwerb der Staatsbürgerschaft darf nicht zu wirtschaftlicher Transaktion werden

Die Unionsbürgerschaft gewährleiste die Freizügigkeit innerhalb eines gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Dieser gemeinsame Raum beruhe auf zwei Grundprinzipien: dem gegenseitigen Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und der gegenseitigen Anerkennung nationaler Entscheidungen. Die Unionsbürgerschaft gehöre zu den wichtigsten Konkretisierungen der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, beruhend auf einer Reihe gegenseitiger Verpflichtungen. Daher müsse sich jeder Mitgliedstaat nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit aller Maßnahmen enthalten, die die gemeinsamen Ziele der Union gefährden könnten.

Infolgedessen dürfe ein Mitgliedstaat seine Staatsangehörigkeit – und damit die Unionsbürgerschaft – nicht gegen im Voraus festgelegte Zahlungen oder Investitionen verleihen, denn dies laufe im Wesentlichen darauf hinaus, dass der Erwerb der Staatsangehörigkeit zu einer bloßen geschäftlichen Transaktion werde. Da durch eine solche Praxis weder das erforderliche Verbundenheits- und Loyalitätsverhältnis zwischen einem Mitgliedstaat und seinen Bürgern hergestellt noch das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten gewährleistet werden könne, stelle sie einen Verstoß gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit dar.

Die sogenannten goldenen Pässe sind der EU-Kommission seit Jahren ein Dorn im Auge. Sie befürchtet unter anderem ein Einfallstor für Geldwäsche und Korruption. "Goldene Pässe" wurden unter anderem auch auf Zypern ausgegeben, auf Druck der Kommission ließ die Regierung aber wieder davon ab.

EuGH, Urteil vom 29.04.2025 - C-181/23

Redaktion beck-aktuell, js, jvh, 29. April 2025 (dpa).

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