EU-Kommission: Onlinedienst X kein Gatekeeper

Dem sozialen Netzwerk X kommt nicht die Rolle eines zentralen Plattformdienstes im Sinne des Digital Markets Act (DMA) zu. X sei kein wichtiges Gateway für Geschäftsnutzer, um Endnutzer zu erreichen, so die Begründung der EU-Kommission.

Der Entscheidung war eine umfassende Marktuntersuchung vorangegangen, nachdem X seinen potenziellen Status als Gatekeeper angemeldet hatte. Das Netzwerk hatte dabei auch Argumente vorgebracht, die gegen seine Einstufung als Gatekeeper sprechen – selbst wenn es die im DMA festgelegten quantitativen Schwellenwerte erfüllen sollte.

Die Kommission folgte dieser Einschätzung: Die Marktuntersuchung habe ergeben, dass X in Bezug auf seinen Online-Dienst für soziale Netzwerke keine zentrale Rolle als Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern spiele. Allerdings werde man die Entwicklungen auf dem Markt mit Blick auf X weiter verfolgen – und bei wesentlichen Änderungen reagieren.

Redaktion beck-aktuell, dbs, 16. Oktober 2024.