Finanzielle Not nach Cook-Insolvenz
Am 25.09.2019 meldete Deutschland bei der Kommission sein Vorhaben an, Condor über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Rettungsdarlehen von 380 Millionen Euro zu gewähren. Nach Einleitung der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, der Thomas Cook Group, befindet sich Condor in einem akuten Liquiditätsengpass. Außerdem musste die Luftverkehrsgesellschaft erhebliche Forderungen gegenüber anderen Unternehmen der Thomas Cook Group abschreiben, die nicht mehr eingetrieben werden können.
Voraussetzungen für Rettungsbeihilfen
Wie die EU-Behörde erläutert, dürften die Mitgliedstaaten nach den Kommissionsleitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, Beihilfen gewähren, sofern die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen befristet bleiben, ihr Anwendungsbereich begrenzt ist und sie zu einem Ziel von gemeinsamem Interesse beitragen. Rettungsbeihilfen dürften für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten gewährt werden, um in Notlage befindlichen Unternehmen Zeit zu geben, Lösungen zu erarbeiten.
Wettbewerbsverzerrungen durch Auflagen auf Minimum reduziert
Die Kommission hält die Maßnahme für mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar. Die Maßnahme werde im Interesse der Fluggäste zur ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung der Flugdienste beitragen. Gleichzeitig führten die strengen Auflagen, die an das Darlehen geknüpft seien (unter anderem wöchentlicher Nachweis des Liquiditätsbedarfs), und seine auf sechs Monate begrenzte Laufzeit dazu, dass die möglicherweise durch die staatliche Beihilfe hervorgerufenen Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt bleiben.