EU-Justiz- und Innenminister verständigen sich auf Ausbau des Strafregisterinformationssystems

Die EU-Justiz- und Innenminister haben sich am 12.10.2017 mehrheitlich darauf verständigt, dass das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) Informationen über verurteilte Drittstaatsangehörige enthalten sollte, selbst wenn diese auch eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen. Dies teilte der Rat der Europäischen Union mit.

Kriterien für Aufnahme von Fingerabdruckdaten noch nicht final

Außerdem erörterten sie die Kriterien für die Aufnahme von Fingerabdruckdaten in das ECRIS-System. Zwar hätten etliche Minister das Kriterium einer Freiheitsstrafe für eine vorsätzliche Straftat als ausgewogenen Kompromiss erachtet, doch seien noch weitere Arbeiten erforderlich.

Minister für gegenseitige Anerkennung präventiver Einziehungen

Ferner haben die Minister über einen Verordnungsvorschlag über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen diskutiert, mit dem die Abschöpfung von illegal erworbenem Vermögen in grenzüberschreitenden Fällen erleichtert werden und Kriminalität sowie Terrorismusfinanzierung effektiver bekämpft werden soll. Allgemein sei befürwortet worden, Regelungen für die präventive Einziehung in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehen, sofern die Einziehungsentscheidung in einem eindeutigen Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten stehe und angemessene Verfahrensgarantien gölten.

Redaktion beck-aktuell, 16. Oktober 2017.