FBG-Ersatz: SPD will Sigrid Emmenegger nach Karlsruhe schicken
© Justizministerium Rheinland-Pfalz

Nach dem spektakulären Rückzug von Frauke Brosius-Gersdorf hat die SPD nun eine neue Kandidatin fürs BVerfG präsentiert: Die Bundesverwaltungsrichterin Sigrid Emmenegger geht ins Rennen. Die Mit-Herausgeberin der JuS hat über Gesetzgebungskunst promoviert und sich bisher vor allem mit politisch unverdächtigen Themen befasst.

Sigrid Emmenegger soll den Platz von Frauke Brosius-Gersdorf im Kandidaten-Tableau der schwarz-roten Koalition für das BVerfG einnehmen. Dies geht aus einem Brief der parlamentarischen Geschäftsführer von Union und SPD an die Fraktionen hervor, über den am Mittwoch zuerst Table Media berichtete. Sie soll Doris König im Zweiten Senat beerben, deren Amtszeit eigentlich zum 30. Juni ablief.

"Die Fraktionsführungen haben jeweils in persönlichen Gesprächen ein sehr positives Bild von Frau Dr. Emmenegger gewinnen können und sind von ihrer persönlichen und fachlichen Geeignetheit für das Amt überzeugt", schreiben der erste parlamentarische Geschäftsführer der Union, Steffen Bilger, und sein SPD-Amtskollege Dirk Wiese. Union und SPD dürften sich demnach bereits auf Emmenegger geeinigt haben.

Dissertation über Gesetzgebungskunst

Die 48-Jährige gebürtige Freiburgerin ist derzeit Richterin am BVerwG und gehört dort dem 11. Senat an, der vor allem für das Recht des Ausbaus von Energieleitungen, immissionsschutzrechtliche Genehmigungen und dergleichen zuständig ist.

Neben ihrer richterlichen Tätigkeit ist Emmenegger Lehrbeauftragte an der Universität Gießen und u.a. Mitherausgeberin der Ausbildungszeitschrift Juristische Schulung (JuS), die bei C.H. Beck erscheint, zu dem auch beck-aktuell gehört. Sie ist zudem Autorin in Kommentaren zum Verwaltungsverfahrensgesetz und zur Verwaltungsgerichtsordnung.

Die 1976 geborene Emmenegger studierte Jura in ihrer Heimatstadt und im schwedischen Uppsala. Nach dem ersten Examen wurde sie im Jahr 2005 in Freiburg mit einer Arbeit zum Thema "Gesetzgebungskunst. Gute Gesetzgebung als Gegenstand einer legislativen Methodenbewegung in der Rechtswissenschaft um 1900 – Zur Geschichte der Gesetzgebungslehre" promoviert. Die Arbeit wurde u. a. in der NJW 2006 als eines der "Juristischen Bücher des Jahres" gewürdigt.

Mit politisch unverdächtigen Themen befasst

Anschließend folgten das Referendariat und die Zweite Juristische Staatsprüfung in Rheinland-Pfalz, bevor Emmenegger im Jahr 2007 dort Verwaltungsrichterin wurde. In dieser Zeit schnupperte sie auch schon etwas Karlsruher Luft, als sie von 2009 bis 2013 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin ans BVerfG abgeordnet war. Im Jahr 2014 wurde sie Richterin am OVG Rheinland-Pfalz, 2019 dann Vizepräsidentin des VG Koblenz. Seit 2021 ist sie Richterin am BVerwG.

Emmenegger befasste sich wissenschaftlich mit rechtsgeschichtlichen und verwaltungsrechtlichen Themen, auch am BVerwG war sie bislang mit politisch eher unverdächtigen Themen befasst. Das unterscheidet sie von der vorherigen SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf. Diese war wegen früherer wissenschaftlicher Befassungen mit polarisierenden Themen wie Schwangerschaftsabbruch oder einer Corona-Impfpflicht ins öffentliche Kreuzfeuer geraten. Schließlich wurden auch Plagiatsvorwürfe gegen sie erhoben, über deren Gehalt noch immer gestritten wird. Da die Unionsfraktion sich - obgleich die Personalie zuvor abgestimmt worden war - nicht mehr in der Lage sah, Brosius-Gersdorf zu wählen, wurde Anfang Juli die Abstimmung im Bundestag über die insgesamt drei Kandidatinnen und Kandidaten für Karlsruhe abgesagt. Nach wochenlangem Streit zwischen den Fraktionen erklärte Brosius-Gersdorf selbst, nicht mehr für die Wahl zur Verfügung zu stehen, auch um ihre beiden Mit-Nominierten zu schützen.

Die Nominierung von Emmenegger dürfte nun final bestätigen, dass das Kandidaten-Paket nicht mehr aufgeschnürt wird. Die beiden anderen Nominierungen für Karlsruhe, der von der Union aufgestellte Bundesarbeitsrichter Günter Spinner und die ebenfalls von der SPD nominierte Staatsrechtlerin Ann-Katrin Kaufhold, bleiben damit im Rennen. Für die Wahl von Bundesverfassungsrichterinnen und -richtern ist im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit nötig.

Redaktion beck-aktuell, mam, 10. September 2025 (ergänzt durch Material der dpa).

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