EGMR erlaubt Frankreich Abschiebung von radikalem Imam

Frankreich darf einen mutmaßlich islamisch-salafistischen Imam jetzt doch nach Algerien ausweisen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hob einen kurzfristig verhängten Stopp der Abschiebung am 19.04.2018 wieder auf, wie ein Sprecher mitteilte. Frankreich hatte den Mann schon am 17.04.2018 nach Algerien abschieben wollen. Dessen Anwalt wandte sich jedoch an das Straßburger Gericht und gab an, dem Imam drohten in Algerien unmenschliche Behandlung oder Folter.

Radikale Predigten in Marseille

Die Richter forderten daraufhin Frankreich auf, mit der Ausweisung noch zu warten. Nach einer weiteren Prüfung des Falls stellt sich das Gericht der Abschiebung nun nicht mehr entgegen. Medienberichten zufolge hatte der Imam an einer Moschee in Marseille radikale Predigten gehalten. Die Behörden werfen ihm demnach in einem richterlichen Beschluss vor, einer Ideologie anzuhängen, die anderen ihre Menschlichkeit abspreche. Das stelle einen Anschlag auf die Grundprinzipien der Republik dar.

Moschee seit Ende 2017 geschlossen

Laut der Zeitung "Le Figaro" soll der Mann unter anderem zur Tötung von "Ungläubigen" aufgerufen und gegen Juden gehetzt haben. Die Moschee, an der er gepredigt hatte, ist demnach seit Ende 2017 geschlossen. Der 63 Jahre alte Imam befand sich Berichten zufolge zuletzt in Haft. Wann er ausgewiesen wird, war zunächst unklar.

Redaktion beck-aktuell, 20. April 2018 (dpa).