EEG-Umlage steigt auf Niveau der Jahre 2017-2018

Im kommenden Jahr beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergüteten Stroms 6,756 ct/kWh. Die EEG-Umlage wird jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung. Für 2019 lag die Umlage bei 6,405 ct/kWh.

Kostenentwicklung des EEG deutlich gedämpft

Nachdem die Umlage zuletzt zweimal in Folge gesunken war, steigt sie nun wieder an, erläutert die BNetzA. Dessen ungeachtet hätten die in den letzten Jahren umgesetzten Reformen die Kostenentwicklung des EEG deutlich gedämpft. Insbesondere die Ausschreibungen würden die Ausgaben für Neuanlagen erheblich senken. Allerdings würden niedrigere Ausschreibungsergebnisse erst allmählich in der Umlage zur Geltung kommen. Derzeit würden beispielsweise noch Windanlagen auf See in Betrieb genommen, die noch nach dem alten sehr hohen Vergütungsregime finanziert werden. In den kommenden Jahren begännen dagegen auch bei Wind auf See die Ausschreibungen zu wirken.

Geringe Zubauerwartungen im Bereich der Windenergie

Für das Jahr 2020 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem Zubau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen von knapp 5,6 GW und damit leicht unter dem Niveau des letzten Jahres von 5,8 GW. Der Gesamtzubau werde auch im kommenden Jahr von geringen Zubauerwartungen im Bereich der Windenergie gebremst. Die erwartete Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien steige um gut 4% auf 226 TWh. Insgesamt prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2020 einen Gesamtzahlungsanspruch von Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Höhe von 33,6 Milliarden Euro. Dem stünden prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 9,0 Milliarden Euro für den erneuerbaren Strom gegenüber. Die EEG-Umlage decke damit Förderkosten in Höhe von 24,6 Milliarden Euro.

Liquiditätsreserve als Absicherung gegen negative Kontostände

Wie in den vergangenen Jahren enthalte die EEG-Umlage auch im kommenden Jahr eine Liquiditätsreserve, die als Absicherung gegen negative Kontostände (zum Beispiel aufgrund eines stark sinkenden Börsenstrompreises) und gegen Liquiditätsrisiken, die aus der Abhängigkeit des Kontostandverlaufs von der jahreszeitlich schwankenden EE-Erzeugung resultieren. Die Reserve sei von den Übertragungsnetzbetreibern im Vergleich zum Vorjahr um zwei Prozentpunkte erhöht worden, um möglichen Risiken, auf die der sinkende Kontostand zum Stichtag am 30.09. hinweist, vorzubeugen.

Redaktion beck-aktuell, 15. Oktober 2019.