Künftig auch Anpassung gesetzlicher Grundlagen im Fokus
Den Richter mit Rechtskenntnis und Augenmaß für das Anliegen der Parteien werde aber auch in der Zukunft kein Justiz-Roboter ersetzen. Ory kündigte an, dass sich der EDV-Gerichtstag künftig auch der erforderlichen Anpassung gesetzlicher Grundlagen wie etwa der Prozessordnungen widmen wird.
Sorge: Keine Garantie für völlige Freiheit von Sicherheitslücken
Zur Sicherheit der elektronischen Kommunikation erklärte Christoph Sorge, Inhaber der juris-Stiftungsprofessur, dass die Bundesrechtsanwaltskammer mit der Beauftragung eines Sicherheitsgutachtens auf einem guten Weg sei, da so zahlreiche – zum Teil schwerwiegende – Sicherheitslücken aufgedeckt und behoben werden konnten. "Das kann allerdings nur der Anfang des Weges sein, denn die Sicherheitsanalyse musste in einem begrenzten Zeitrahmen stattfinden und konnte daher nicht alle möglichen Problemfelder untersuchen", so Sorge. Nicht nur beim beA, sondern bei praktisch allen IT-Systemen sei IT-Sicherheit ohnehin als kontinuierlicher Prozess zu verstehen, denn völlige Freiheit von Sicherheitslücken könne nach aktuellem Stand nie garantiert werden. "Großer Streitpunkt beim beA ist der Einsatz von Hardware-Sicherheitsmodulen. Unter den Annahmen, die der Entwicklung des beA zugrunde lagen, ist deren Einsatz nach dem Stand der Technik tatsächlich notwendig. Eine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung liegt somit aber nicht vor, und für die Zukunft wünsche ich mir eine Diskussion, auch mit der Wissenschaft, ob der Einsatz tatsächlich notwendig ist", erklärte Sorge.
BRAK will Nutzerfreundlichkeit verbessern
Für die BRAK stehe die Sicherheit des beA-Systems im Vordergrund, betonte der Erste Vizepräsident der BRAK, Martin Abend. „Wir haben mit unserem Dienstleister und der Sicherheitsgutachterin intensiv daran gearbeitet, die Schwachstellen zu beseitigen“, sagte Abend. Künftig stehe auch der Aspekt der Nutzerfreundlichkeit im Vordergrund.