djb moniert Nationales Reformprogramm 2018 zur Steuerbelastung für zweitverdienende Frauen

Frauen, die in der Ehe neben dem Mann als Zweitverdienende arbeiten, sind bei einem Ehesplitting häufig in der Lohnsteuerklasse V eingetragen und haben damit eine besonders hohe Steuer- und Abgabenbelastung. Das jetzt von der Bundesregierung vorgelegte Nationale Reformprogramm 2018 (NRP), das dem entgegensteuern soll, ist beim deutschen Juristinnenbund (djb) auf Kritik gestoßen. Die Änderungen seien unzureichend, heißt es in einer Mitteilung vom 25.04.2018.

Mahnung aus Brüssel

Auf Vorschlag der EU-Kommission hat der Rat 2017 Deutschland im Rahmen des Europäischen Semesters zum wiederholten Mal auf die hohe steuerliche Belastung von Zweitverdienenden hingewiesen und angemahnt, Fehlanreize, die Zweitverdienende von einer Erwerbstätigkeit abhalten, zu verringern und den Übergang in reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu erleichtern.

Gemeinsame Steuerveranlagung als Problem

Nach den inzwischen regelmäßig veröffentlichten Zahlen zur Steuer- und Abgabenbelastung von Zweitverdienenden, bei denen es sich überwiegend um Frauen handelt, steht Deutschland nach wie vor besonders schlecht da. Als Gründe für die hohe finanzielle Belastung, die vor allem Frauen trifft, nennt die EU ausdrücklich die gemeinsame Einkommensteuerveranlagung von Ehegatten, das heißt das Ehegattensplitting und die kostenfreie Krankenversicherung nicht erwerbstätiger Ehegatten.]

djb: Reformprogramm mit nur marginalen Änderungen

Das jetzt von der Bundesregierung vorgelegte Nationale Reformprogramm beschränke sich nach wie vor auf marginale Änderungen beim Lohnsteuerverfahren: den seit dem 01.01.2018 erleichterten Wechsel in die Steuerklassenkombination IV und die schon lange beschlossenen Erleichterungen bei der Beantragung des Faktorverfahrens ab 2019. Die Ausführungen entsprächen den im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformen. Änderungen beim Ehegattensplitting selbst seien in einer Koalition von CDU/CSU und SPD nicht zu erwarten. Umso enttäuschter zeigte sich der djb, dass noch nicht einmal die Lohnsteuerklasse V gestrichen werden soll, die dazu führe, dass die ohnehin niedrigeren Einkommen von Frauen und die daran anknüpfenden Lohnersatzleistungen netto noch geringer ausfallen.

Akzeptanz des Faktorverfahrens soll verbessert werden

Auch moniert der Juristinnenbund, dass ebenso wie im letzten Koalitionsvertrag lediglich die Akzeptanz des Faktorverfahrens verbessert werden soll, diesmal durch einen Hinweis im Steuerbescheid. Es sei höchst fraglich, ob die Information über das Faktorverfahren im Steuerbescheid genüge, um eine gerechte Verteilung der Steuerlast bei Ehepaaren zu gewährleisten und die hohe steuerliche Belastung von Zweitverdienenden zu senken. Die beitragsfreie Krankenversicherung sei weder im Koalitionsvertrag noch im NRP erwähnt.

djb für Streichung der Lohnsteuerklasse V

Die vorgesehenen marginalen Änderungen beim Lohnsteuerverfahren seien nicht geeignet, die Steuer- und Abgabenbelastung von Frauen spürbar zu reduzieren, erklärte djb-Präsidentin Maria Wersig. Eine wirklich effektive – und politisch machbare – Maßnahme sei die Streichung der Lohnsteuerklasse V, die das Faktorverfahren faktisch zum Regelfall mache. Davon würden nicht nur Frauen, sondern auch der Staat profitieren, denn in der Steuerklassenkombination III/V würden monatlich häufig zu wenig Steuern gezahlt. Einnahmen, die dem Staat frühestens im Folgejahr zur Verfügung stünden.

Gleichstellungsorientierte Berücksichtigung der Kosten für Kinderbetreuung

Ein weiterer Schritt wäre eine gleichstellungsorientierte Berücksichtigung der Kosten für die Betreuung von Kindern als erwerbsbedingte Aufwendungen, so der djb weiter. Ob die im Koalitionsvertrag geplanten Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen im Bereich Kinderbetreuung und Pflege zu Verbesserungen führen könnten, müsse sich erst zeigen. Das im zweiten Gleichstellungsbericht empfohlene Gutscheinsystem könnte zumindest eine Alternative zur steuerlichen Förderung in § 35a EStG sein. Derzeit sei dessen gleichstellungspolitische Wirkung sehr begrenzt, denn für einen Großteil der Haushalte mit mittleren oder geringen Einkommen seien Steuererleichterungen einkommensbedingt keine Unterstützung.

Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen – Ausgestaltung entscheidet

Auch bei den für Sozialversicherungsbeiträge geplanten Entlastungen in unteren Einkommensbereichen kommt es laut djb auf die konkrete Ausgestaltung an. Eine Steuergutschrift würde beispielsweise gerade Menschen mit geringen Einkommen erreichen und damit auch Frauen nützen, die einen Weg aus der Minijobfalle suchen.

Redaktion beck-aktuell, 26. April 2018.