Nach Tod im Themenpark: Disney lenkt ein

Eine Frau war nach dem Besuch eines Restaurants in einem Disney-Themenpark gestorben. Auf die Klage des Witwers verwies Disney auf ein Schiedsverfahren. Nach öffentlicher Kritik will das Unternehmen nun die Strategie wechseln.

Der Fall hat international für Kritik gesorgt. Ein Ehepaar hatte während eines Florida-Urlaubs im Restaurant eines Disney-Themenparks gegessen. Daraufhin war die Urlauberin an einem allergischen Schock gestorben. Der Witwer klagte nun auf 50.000 Dollar Schadensersatz und forderte außerdem ein Schwurgerichtsverfahren "zu allen verhandlungsfähigen Fragen". Der Konzern wehrte sich mit einem ungewöhnlichen Argument: Weil der Witwer ein Abo von Disney+ abgeschlossen hatte, habe er den Nutzungsbedingungen zugestimmt, die im Fall von Streitigkeiten die Klärung vor einem Schiedsgericht vorsahen. Auch die AGB des Themenparks sähen ähnliche Bedingungen vor. Daher sei die Sache in einem Schiedsverfahren zu klären.

Für dieses Vorgehen erntete der Medienkonzern öffentliche Kritik. Nun ist Disney zurückgerudert. "Bei Disney streben wir danach, die Menschlichkeit über alle anderen Erwägungen zu stellen", sagte der Vorsitzende von Disney Experiences, Josh D'Amaro, am Montagabend der US-Zeitung Florida Politics. "Wir sind der Meinung, dass die besonderen Umstände dieses Falles ein sensibles Vorgehen rechtfertigen, um eine Lösung für die Familie zu finden, die einen so schmerzlichen Verlust erlitten hat. Aus diesem Grund haben wir beschlossen, auf unser Recht auf ein Schiedsverfahren zu verzichten und die Angelegenheit vor Gericht zu bringen."

Redaktion beck-aktuell, dd, 23. August 2024.