Aufgrund von Disney+-Abo: Schiedsvereinbarung im Fall fahrlässiger Tötung?

Eine Frau stirbt nach dem Besuch eines Restaurants in einem Disney-Themenpark an einem allergischen Schock. Ihr Mann klagt – doch Disney verweist ihn auf ein Schiedsverfahren. Damit habe er sich Jahre zuvor beim Abschluss eines Disney+-Abos einverstanden erklärt.

Nach einem Bericht von National Public Radio (npr) hatte das Ehepaar aus New York Urlaub in Florida gemacht. Dort war es in einem Irish Pub essen gegangen, der sich in einem Einkaufs- und Restaurantkomplex namens Disney Springs befand. Das Restaurant hatten sich die Urlauber deswegen ausgesucht, weil es damit warb, auf Gäste mit Lebensmittelallergien eingestellt zu sein. Weil die Frau hochallergisch gegen Milchprodukte und Nüsse war, fragte das Paar auch während des Pub-Besuchs noch mehrmals nach, ob die Speisen allergenfrei zubereitet seien. Dies bestätigte man ihnen. Jedoch brach die Frau wenig später zusammen, weil ihr Immunsystem verrückt spielte. Sie verstarb wenig später. Schuld war ein erhöhter Gehalt an Milchprodukten und Nüssen in ihrem Körper, wie die Gerichtsmedizin feststellte.

Der Witwer macht den Pub und den Walt-Disney-Park für den Tod verantwortlich und warf ihnen Fahrlässigkeit vor. Das Essen sei unsachgemäß zubereitet worden. Das Restaurant-Personal sei nicht richtig geschult und daher nicht sichergestellt gewesen, dass das Essen allergenfrei sei. Der Mann klagt nun auf 50.000 Dollar Schadensersatz, außerdem fordert er ein Schwurgerichtsverfahren "zu allen verhandlungsfähigen Fragen".

Doch Disney verweist ihn auf eine Klärung in einem Schiedsverfahren – zwischenzeitlich sei das Gerichtsverfahren auszusetzen. Schließlich habe der Mann ein Disney+-Konto angelegt und dabei entsprechenden Nutzungsbedingungen zugestimmt. Dass dies bereits einige Jahre zuvor stattgefunden hatte und das Konto auch nur einen einmonatigen Testzeitraum betraf, hielt Disney für unbeachtlich. Zudem habe sich der Mann auch beim Kauf der Resort-Tickets mit einer ähnlichen Klausel einverstanden erklärt.

Argumentation "an der Grenze zum Surrealen"

Doch die Anwälte des Witwers halten dagegen: Die Argumentation sei "absurd", "an der Grenze zum Surrealen", zitiert sie npr. Der Abo-Vertrag lasse sich unter keinen Umständen so lesen, dass ihr Mandat damit einer Schlichtung von Ansprüchen zugestimmt habe, die sich aus Verletzungen ergäben, die seine Frau in einem Restaurant erlitten habe, das sich auf einem Disney-Gelände befinde. Disney wolle den Witwer seines Rechts auf ein Schwurgerichtsverfahren wegen der fahrlässigen Tötung seiner Frau berauben.

Hinzu komme, dass der Witwer ja gar nicht als Einzelperson, sondern im Namen des Nachlasses seiner verstorbenen Frau geklagt habe. Beim Abschluss des Probe-Abos habe seine Frau aber noch gelebt, für den Nachlass könne er also gar keiner Vereinbarung zugestimmt haben.

Am 2. Oktober findet laut npr eine gerichtliche Anhörung in dem Fall statt.

Redaktion beck-aktuell, bw, 15. August 2024.