Seit dem vergangenen Dezember könne in Bayern flächendeckend in allen Fachbereichen und Instanzen mit der E-Akte gearbeitet werden, berichtet das Justizministerium des Landes. Neu angelegte Verfahrensakten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften müssten spätestens ab dem 1. Januar 2026 grundsätzlich elektronisch geführt werden. Bayern werde die sogenannte "Opt-out"-Lösung nicht in Anspruch nehmen, nach der die Nutzung von Papierakten noch bis 2027 möglich wäre.
Die Regeleinführung der elektronischen Akte sei in allen Zivil-, Familien-, Betreuungs-, Grundbuch-, Immobiliarvollstreckungs-, Insolvenz-, Nachlass, Straf- und Mobiliarvollstreckungssachen vollzogen. Die Papierakte habe ausgedient, so der bayerische Justizminister Georg Eisenreich. "Wir leben in einer digitalen Welt. Die Menschen erwarten zu Recht eine moderne, schnelle und bürgernahe Justiz."
Die Vorteile der E-Akte seien vielfältig. Sie beschleunige Verfahren, da die Akte nicht mehr per Post versendet werden müsse. Mit der E-Akte sei es beispielsweise möglich, dass mehrere Gutachter gleichzeitig an derselben Akte arbeiteten. Auch biete die E-Akte die Möglichkeit mobil zu arbeiten.
"Wichtiger Meilenstein der Digitalisierung der bayerischen Justiz"
Die flächendeckende Einführung der E-Akte sei ein wichtiger Baustein in der Digitalisierungsoffensive Bayerns. Neben der E-Akte sei bereits bei allen Gerichten der elektronische Rechtsverkehr eingeführt. Schon seit 2021 hätten alle bayerischen Gerichte den Zugang zu einer Videokonferenzanlage, um Videoverhandlungen durchführen zu können.
Zurzeit teste die bayerische Justiz den Einsatz von Legal Tech und KI in verschiedenen Bereichen, um die Abläufe zu verbessern und die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu unterstützen. Gleichzeitig arbeite man – zusammen mit einer Reformkommission von Bund und Ländern - an einer Modernisierung der Zivilprozessordnung. Man müsse die Chancen der Digitalisierung nutzen und sowohl bei den Investitionen als auch bei den Reformen jetzt Tempo machen, so Eisenreich.


