Diesel-Abgasskandal: Deutsche Umwelthilfe beantragt Bußgeld von 110 Millionen Euro gegen Porsche

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am 07.08.2017 beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragt, gegen Porsche wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen der Modellreihe Porsche Cayenne TDI ein Bußgeld in Höhe von 110 Millionen Euro festzusetzen. Damit solle ein Präzedenzfall geschaffen werden, erklärte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

DUH: Rechtsgrundlage für Bußgeld gegeben

Nachdem Tests die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung ergeben hatten, ordnete das KBA Ende Juli 2017 für den Porsche Cayenne mit 3-Liter-TDI-Motor (Euro 6) einen Rückruf und ein Zulassungsverbot an. Die DUH fordert darüber hinaus die Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 110 Millionen Euro. Laut DUH kann die Festsetzung von Bußgeldern auf § 23 Abs. 3 StVG in Verbindung mit § 37 Abs. 1 EG-FGV und § 27 Abs. 1 Satz 1 EG-FGV gestützt werden. In einer zu Fiat in einem vergleichbaren Fall erstellten internen Expertise des Bundesverkehrsministeriums heiße es, dass es die Möglichkeit der Auferlegung einer Geldbuße gebe. Diese betrage 5.000 Euro pro Fahrzeug, wenn ohne gültige Übereinstimmungsbescheinigung Fahrzeuge feilgeboten würden. Bei der Abgabe falscher Erklärungen könne der Bußgeldtatbestand erfüllt sein. Die Geldbuße könne sich gegen den Händler oder den Hersteller richten. 

Vertragsverletzungsverfahren: EU-Kommission rügt fehlende Sanktionierung

Der Gutachter im Abgasuntersuchungsausschuss des Bundestages Martin Führ habe dazu in Report Mainz am 08.08.2017 geäußert: "Fahrzeuge dürfen nur so in Verkehr gebracht werden, wie sie genehmigt wurden. Wer dann eine Abschalteinrichtung einbaut, bewegt sich außerhalb der Genehmigung und dafür ist ein Bußgeld zu zahlen." Die Europäische Kommission habe im Dezember 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Die Kommission moniere, dass trotz EU-Vorgaben und trotz verbotener Abschaltprogramme bei Volkswagen die nationalen Bestimmungen über Sanktionen nicht angewendet worden seien.

Redaktion beck-aktuell, 9. August 2017.