DAV rügt Bedrohung der Strafverteidiger im Freiburger Vergewaltigungsprozess

 Der Deutsche Anwaltverein monierte in einem Statement vom 02.07.2019, dass die Strafverteidiger im Freiburger Prozess um eine Gruppenvergewaltigung in "Sippenhaft" mit den Tätern genommen und bedroht würden. Unabhängig davon, wie der Tatvorwurf laute oder welche Staatsangehörigkeit Beschuldigte hätten, schadeten gesellschaftliche und mediale Vorverurteilungen der Täter und Angriffe gegen Anwälte dem Rechtsstaat.

Fundamentale Eckpfeiler des Rechtsstaats gelten auch für Vergewaltiger

Jeder Mensch habe in diesem Land das Recht auf ein faires Verfahren. Und jeder Mensch gelte so lange als unschuldig, bis seine oder ihre Schuld vom Gericht rechtskräftig festgestellt werde, betonte der DAV in seinem Schreiben. Diese fundamentalen Eckpfeiler des Rechtsstaats würden nicht nur für mutmaßliche Verkehrssünder und Scheckfälscher, sondern auch für Beschuldigte in einem Vergewaltigungsprozess gelten.

Strafverteidiger dürfen keine Zielscheibe sein

Strafverteidiger hätten nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren zu achten, heißt es im Statement weiter. Diese Anwälte dafür zu beschimpfen und zu bedrohen, ja sogar Morddrohungen auszusetzen, sei aufs Schärfste zu verurteilen.

Redaktion beck-aktuell, 4. Juli 2019.