Das Klimaschutzprogramm 2023 muss ergänzt werden, um das nationale Klimaziel für 2030 zu erreichen. Das hat das BVerwG entschieden und damit eine Klage einer Umweltvereinigung bestätigt (Urteil vom 29.01.2026 – 7 C 6.24).
Die Bundesregierung hatte das Klimaschutzprogramm im Oktober 2023 auf Grundlage des Bundes-Klimaschutzgesetzes beschlossen. Es enthält die Maßnahmen, mit denen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65% gegenüber dem Jahr 1990 gesenkt werden sollen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte geltend gemacht, das Programm sei unzureichend. Es enthalte nicht alle Maßnahmen, die zur Zielerreichung erforderlich seien. Das OVG Berlin-Brandenburg hatte der Klage im Mai 2024 stattgegeben.
Nach den Feststellungen des Gerichts wiesen die Prognosen zur Minderungswirkung der vorgesehenen Maßnahmen methodische Fehler auf. Zudem verbleibe eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten, die bis 2030 geschlossen werden müsse, um das gesetzliche Ziel einzuhalten.
Entwicklung der Treibhausgasemissionen zu berücksichtigen
Die Revision der Bundesregierung blieb ohne Erfolg. Das BVerwG stellte klar, dass Umweltverbände gerichtlich geltend machen können, dass ein Klimaschutzprogramm ergänzt werden muss. Die maßgeblichen Vorgaben des Klimaschutzgesetzes seien umweltbezogene Rechtsvorschriften und damit gerichtlich überprüfbar.
Zwar verfüge die Bundesregierung bei der Auswahl der Maßnahmen über einen weiten Gestaltungsspielraum. Dieser entbinde sie jedoch nicht davon, sämtliche Maßnahmen in das Klimaschutzprogramm aufzunehmen, die zur Erreichung des verbindlichen Klimaziels notwendig seien. Das Programm sei das zentrale Steuerungsinstrument der Klimapolitik.
Gemessen daran genüge das Klimaschutzprogramm 2023 den gesetzlichen Anforderungen nicht. Auf Grundlage der bindenden Feststellungen des OVG reichten die vorgesehenen Maßnahmen nicht aus, um das Klimaziel für 2030 zu erreichen. Die Bundesregierung müsse das Programm daher unter Berücksichtigung der seitherigen Entwicklung der Treibhausgasemissionen ergänzen.
Bundesregierung will schnell ins Handeln kommen
Die Bundesregierung kündigte im Anschluss an das Urteil an, Ende März ein neues Programm vorzulegen. Dabei werde man nicht etwa das für unzureichend befundene Programm aus dem Jahr 2023 nachschärfen, sondern "alles, was an Defiziten bestanden hat im alten Klimaschutzprogramm, heilen durch das Programm 2026", so Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth in Berlin an.
Noch hätten allerdings nicht alle Ministerien ausreichend geliefert. "Wir sind noch nicht mit allen Maßnahmen so weit, dass wir die gesetzlichen Ziele erreichen und damit sind wir auch noch nicht auf dem Kurs, den uns das Bundesverwaltungsgericht jetzt vorgegeben hat", sagte Flasbarth. Er sei aber zuversichtlich, dass das bis Märzgelingen werde. Spätestens mit dem Urteil müsse allen Beteiligten klar sein, "beim Klimaschutz kann man keine Abstriche machen".
Die klimapolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Lisa Badum, sagte der Deutschen Presse-Agentur, seit Jahrzehnten sträubten sich die Bundesverkehrsminister, die Emissionen in ihrem Sektor zu senken. "Damit ist jetzt Schluss." Als Konsequenz aus dem Urteil forderte sie wirksame neue Maßnahmen zur Erreichung des Klimaziels für 2030,
darunter ein günstigeres Deutschlandticket, ein Tempolimit, eine Abgabe auf Privatjets und den Abbau von Subventionen wie dem Dienstwagenprivileg.


