Muss die Bundesregierung mehr gegen die Nitratbelastung im Boden tun? Das fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auch in der Revision, mit der sich das BVerwG in Leipzig beschäftigt hat. Nach rund dreistündiger mündlicher Verhandlung am Donnerstag vertagte sich der 10. Senat. Die Entscheidung soll am 8. Oktober (10.00 Uhr) verkündet werden (Akz.: 10 C 1.25).
Die DUH geht davon aus, dass Deutschland seinen Verpflichtungen aus einer EU-Richtlinie zum Nitrat nicht nachgekommen ist und fordert eine Änderung des Nationalen Aktionsprogrammes. Das OVG Münster hatte die Klage Anfang 2024 als unbegründet abgewiesen (OVG Münster, Urteil vom 25.01.2024 - 20 D 8/19). Die Richter hatten ihre Entscheidung damit begründet, dass sich die DUH bei Anhörungen zur Nitratrichtlinie und dem Nationalen Aktionsprogramm nur unzureichend geäußert habe. Sich dann in einer Klage auf Punkte zu berufen, die in der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, sei rechtlich ausgeschlossen.
In der Revisionsverhandlung äußerte der Senat in Leipzig Zweifel an der Annahme des OVG, dass die DUH ihren Anspruch auf Einwendungen verwirkt habe. Der Umweltverband habe rechtzeitig und deutlich erklärt, dass der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat je Liter im Trinkwasser an allen Messestationen umgehend einzuhalten sei.
Umwelthilfe fordert Nationalen Aktionsplan
Die DUH beantragte zum Ende der Verhandlung nicht nur, das Urteil des OVG aufzuheben. Sie forderte von der Bundesregierung, einen neuen Nationalen Aktionsplan zum Schutz vor Gewässern vor Verunreinigung durch Nitrat zu erstellen. Diese müsse die Rechtsauffassung des BVerwG beachten. Die Vertreter des beklagten Bundeslandwirtschaftsministeriums hielten diesen Antrag für unzulässig und beantragten, die Revision zurückzuweisen.
In der Landwirtschaft wird Nitrat als Mineraldünger oder in Form von Gülle für mehr Pflanzenwachstum verwendet. In vielen Regionen Deutschlands ist das Grundwasser durch den Eintrag von Dünger aus der Landwirtschaft zu stark belastet.
Nitrate an sich sind für den Menschen relativ unbedenklich, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erläuterte. Durch Bakterien aber können sie schon in Lebensmitteln oder beim Verdauungsprozess in gesundheitsschädliches Nitrit umgewandelt werden.


