Bundestag sucht Arbeitsmodi in der Corona-Krise

Der Bundestag ist bei den geplanten Beschlüssen der Not- und Schutzpakete gegen die Corona-Krise selbst im Krisenmodus. Die Unionsfraktion verzichtet auf ihre ursprünglich geplante Sitzung am 24.03.2020. Bei der SPD ist den Abgeordneten freigestellt, ob sie an der Fraktionssitzung teilnehmen. Auch für den geplanten Plenumstag am 25.03.2020 gelten Sonderregeln.

Aussetzung der Schuldenbremse erfordert Kanzlermehrheit

Eindringlich rief der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, die Abgeordneten auf, am 25.03.2020 nach Möglichkeit zu kommen. "Wenn Ihr es gesundheitlich verantworten könnt, kommt bitte kommende Woche nach Berlin, um an der Abstimmung am 25.03.2020 teilnehmen zu können", schrieb Schneider in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Brief. Der Grund: Für die geplanten Ausgaben gegen die Krisenfolgen in dreistelliger Milliardenhöhe muss zeitweise die Schuldenbremse ausgesetzt werden. "Hierfür ist zwingend die Kanzlermehrheit von 355 Abgeordneten erforderlich", so Schneider weiter.

Unionsfraktion plant Telefonkonferenz

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Bömer (CDU), schrieb in einem der dpa vorliegenden Brief an die Abgeordneten, die räumliche Situation im Fraktionssaal lasse die nötigen "Vorkehrungen zum Gesundheitsschutz der Mitglieder der Fraktion" nicht zu. Nach dem geplanten Kabinettsbeschluss zu umfangreichen Staatshilfen und Gesetzesänderungen am 23.03.2020 ist bei der Unionsfraktion demnach eine Telefonkonferenz mit den führenden Abgeordneten und Vertretern der Regierung geplant. Fraktionsmitglieder sollen Anregungen und Fragen vorher an die jeweiligen Arbeitsgruppenchefs richten.

Vorsorge für Mindestabstände zwischen Abgeordneten

Bei der SPD heißt es in dem Schreiben: "Wir werden in jedem Fall sicherstellen, dass im Fraktionssaal wie auch im Plenarsaal die erforderlichen Abstände zwischen den Sitzplätzen gewährleistet sind." Wer nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen wolle, könne mit dem Auto eine bestimmte Tiefgarage des Bundestags nutzen.

Lediglich Stimmabgabe erfordert Anwesenheit der Abgeordneten

Schneider schrieb, die Anwesenheit im Plenum werde lediglich während der Stimmabgabe zur Aussetzung der Schuldenbremse nötig sein. "Eine Teilnahme an der Plenardebatte wie an den anderen Abstimmungen wird nicht zwingend nötig sein." Die namentliche Abstimmung, für die die Kanzlermehrheit gebraucht werde, werde wie bereits zuletzt außerhalb des Plenarsaals stattfinden, sodass mit zusätzlichen Urnen und zeitlicher Streckung die Abstände eingehalten werden könnten.

Bundesrat wird am 27.03.2020 über Notfallgesetze entscheiden

Die für die Notfallgesetze nötigen Ausschüsse tagen ebenfalls. "Die Obleute können miteinander vereinbaren, in einer reduzierten Besetzung zu tagen", so Schneider. Am 27.03.2020 soll dann der Bundesrat abschließend die Notfallgesetze beschließen.

Redaktion beck-aktuell, 23. März 2020 (dpa).