Bundestag beschließt Steuerfreiheit für Jobtickets

Jobtickets sind künftig steuerfrei. Eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes verabschiedete der Bundestag am 08.11.2018. Wenn ein Unternehmen seinen Beschäftigten eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen gewährt, musste die Kostenersparnis bislang grundsätzlich versteuert werden. Diese Regelung hat das Parlament jetzt abgeschafft. Dadurch sollten Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel veranlasst werden, heißt es in der Begründung.

Vorteile auch für Betriebs-Fahrräder und E-Autos

Gleichzeitig wird mit der Gesetzesänderung die Bereitstellung eines Betriebs-Fahrrades ebenfalls steuerfrei gestellt. Darüber hinaus werden Elektroautos und Hybridfahrzeuge in Zukunft bei der Dienstwagen-Besteuerung begünstigt.

Redaktion beck-aktuell, 9. November 2018 (dpa).