Bundestag beendet Wahlausschluss von Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung, die in allen Angelegenheiten betreut werden, bleiben nicht länger pauschal von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Die bisher gültigen Wahlrechtsausschlüsse wurden am frühen Morgen des 17.05.2019 vom Bundestag aufgehoben. Für die bevorstehende Europawahl kommt diese Reform zwar eigentlich zu spät – aber auf Antrag dürfen die Betroffenen trotzdem schon am 26.05.2019 wählen, weil das Bundesverfassungsgericht im April 2019 einem entsprechenden Eilantrag stattgegeben hatte (BeckRS 2019, 6147).

Über 80.000 Betroffene

Betroffen sind mehr als 80.000 Menschen in Deutschland, für die ein Gericht einen Betreuer in allen Lebensbereichen bestellt hat, etwa weil sie psychisch oder geistig beeinträchtigt sind. Ihr genereller Wahlausschluss war Ende Januar 2019 vom BVerfG als verfassungswidrig eingestuft worden (BeckRS 2019, 1818). Vollbetreuten Menschen mit Behinderung wird deshalb nun ebenso das Wahlrecht zuerkannt wie Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind. Auch sie durften bislang nicht zur Wahl gehen.

Redaktion beck-aktuell, 17. Mai 2019 (dpa).