Bestimmte Kfz sollen von Fahrverbot ausgenommen werden
Zudem sollen Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6 sowie Euro VI, bestimmte Euro 4 und 5 sowie unter bestimmten Bedingungen nachgerüstete Busse, schwere Kommunalfahrzeuge und Handwerker- und Lieferfahrzeuge (2,8 bis 7,8 Tonnen) von den Verkehrsverboten ausgenommen werden. Die Bundesregierung hat den Entwurf als "besonders eilbedürftig" erklärt.
Maßnahmen sollen Unverhältnismäßigkeit entgegenwirken
Die Bundesregierung begründet ihr Vorhaben damit, dass bei Überschreitungen des Grenzwertes unterhalb von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft ein Verkehrsverbot in der Regel nicht erforderlich und unverhältnismäßig sei. Es sei davon auszugehen, dass der Grenzwerte "bereits aufgrund der Maßnahmen, die die Bundesregierung schon beschlossen hat", eingehalten werde. Bei Überschreitung oberhalb von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft könne die Anordnung von Verkehrsverboten hingegen "geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne sein", um die Einhaltung des Grenzwertes sicherzustellen.
Gesetz soll erforderliche Rechtssicherheit schaffen
Die Ausnahmen von den Verkehrsverboten für bestimmte Euro 4 und Euro 5 sowie generell Euro 6 begründet die Bundesregierung wiederum "aus Gründen der Verhältnismäßigkeit". Zudem werde mit den Regelungen "auch die erforderliche Rechtssicherheit vor Verkehrsverboten für Fahrzeuge mit einer geeigneten Hardware-Nachrüstung geschaffen", heißt es in dem Entwurf.