Bundesregierung will Fahrverbote gesetzlich einschränken

Die Bundesregierung will mögliche Fahrverbote aufgrund der Überschreitung des EU-Grenzwertes für Stickstoffdioxid einschränken. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Kabinetts (BT-Drs. 19/6635) zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vor. So sollen unter anderem Fahrverbote künftig in der Regel nur dann in Erwägung gezogen werden können, wenn in den betroffenen Gebieten ein Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm) überschritten wird.

Bestimmte Kfz sollen von Fahrverbot ausgenommen werden

Zudem sollen Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6 sowie Euro VI, bestimmte Euro 4 und 5 sowie unter bestimmten Bedingungen nachgerüstete Busse, schwere Kommunalfahrzeuge und Handwerker- und Lieferfahrzeuge (2,8 bis 7,8 Tonnen) von den Verkehrsverboten ausgenommen werden. Die Bundesregierung hat den Entwurf als "besonders eilbedürftig" erklärt.

Maßnahmen sollen Unverhältnismäßigkeit entgegenwirken

Die Bundesregierung begründet ihr Vorhaben damit, dass bei Überschreitungen des Grenzwertes unterhalb von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft ein Verkehrsverbot in der Regel nicht erforderlich und unverhältnismäßig sei. Es sei davon auszugehen, dass der Grenzwerte "bereits aufgrund der Maßnahmen, die die Bundesregierung schon beschlossen hat", eingehalten werde. Bei Überschreitung oberhalb von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft könne die Anordnung von Verkehrsverboten hingegen "geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne sein", um die Einhaltung des Grenzwertes sicherzustellen.

Gesetz soll erforderliche Rechtssicherheit schaffen

Die Ausnahmen von den Verkehrsverboten für bestimmte Euro 4 und Euro 5 sowie generell Euro 6 begründet die Bundesregierung wiederum "aus Gründen der Verhältnismäßigkeit". Zudem werde mit den Regelungen "auch die erforderliche Rechtssicherheit vor Verkehrsverboten für Fahrzeuge mit einer geeigneten Hardware-Nachrüstung geschaffen", heißt es in dem Entwurf.

Redaktion beck-aktuell, 12. Dezember 2018 (dpa).