Bundesregierung: Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit kommt 2019

Beschäftigte sollen ab dem 01.01.2019 das Recht auf befristete Teilzeit bekommen. “Wir wollen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Teilzeit eine Brücke bauen zurück in Vollzeit-Beschäftigung“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der “Rheinischen Post“ am 17.04.2018. Der entsprechende Gesetzentwurf sei fertig und solle nun innerhalb der Regierung abgestimmt werden.

Rückkehrrecht soll nur für Beschäftigte in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern gelten

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen künftig alle Beschäftigten in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeit-Phase bekommen, die zwischen einem und fünf Jahre dauern kann. Dieses Recht soll für alle Teilzeit-Vereinbarungen gelten, die ab dem 01.01.2019 abgeschlossen werden. Das Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit war in der vergangenen Legislaturperiode nicht umgesetzt worden.

Regelung stellt sich als Kompromiss der Koalitionsparteien dar

Während die damalige Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) das Rückkehrrecht für Unternehmen ab 15 Beschäftigten vorsah, hatten Union und Arbeitgeber die Schwelle bei 200 Beschäftigten festlegen wollen. Bei dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf handelt es sich um einen Kompromiss: Bei Betrieben zwischen 45 bis 200 Mitarbeitern soll dieser Anspruch nur einem pro 15 Mitarbeitern gewährt werden.

Redaktion beck-aktuell, 17. April 2018 (dpa).