Dienstrecht soll attraktiver werden
Das Gesetz soll dem Bund als Dienstherrn größere Flexibilität verschaffen und zukunftsorientierte Lösungen für die Fachkräftegewinnung bieten. Zudem soll der Verwaltungsaufwand verringert werden. Kernpunkte sind die Erweiterung und Flexibilisierung der Instrumente zur Personalgewinnung und -bindung, die Erhöhung von Zulagen sowie die Schaffung von neuen und strukturellen Veränderungen bestehender Zulagentatbestände. Außerdem sind Verbesserungen für Anwärter und bei der Auslandsbesoldung vorgesehen. Die Einsatzbereitschaft in Krisensituationen soll besonders honoriert werden.