Bundesregierung beschließt umfassendes Klimaschutzpaket

Das Klimakabinett der Bundesregierung hat sich am 20.09.2019 auf ein Klimaschutzpaket geeinigt. Die Beschlüsse sehen verbindliche Klimaziele mit neuen Maßnahmen für alle Sektoren vor. Sie stellen die nach Aussage der Bundesregierung bislang umfassendsten Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland dar und sehen erstmals gesetzlich verbindliche Klimaziele für die Sektoren Verkehr, Energie, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie die Abfallwirtschaft vor. Diese sollen noch in einem Klimaschutzgesetz mit jährlich sinkenden Treibhausgas-Budgets festgeschrieben werden.

Schulze spricht von Neuanfang in der deutschen Klimapolitik

Für jeden dieser Bereiche vereinbarte das Klimakabinett zahlreiche neue Maßnahmen: Vorgaben, Anreize, Förder- und Investitionsprogramme. Komme ein Bereich dennoch vom vereinbarten Klimakurs ab, greife ein Sicherheitsnetz in Form einer gesetzlich verpflichtenden Nachsteuerung, erläuterte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Dann müsse das zuständige Ministerium umgehend weitere Maßnahmen vorlegen. "Die Ergebnisse des Klimakabinetts markieren einen Neuanfang in der deutschen Klimapolitik. Wir lernen aus den Fehlern der Vergangenheit. Dass Deutschland sein Klimaziel verfehlt, darf sich nicht wiederholen“, so die Ministerin.

Verbindlicher Kohleausstieg und Ausbau erneuerbarer Energien

Das Klimaschutzprogramm 2030 umfasse Maßnahmen aus allen Bereichen. Dazu gehöre ein verbindlicher Kohleausstieg sowie der gesetzlich festgeschriebene Ausbau der erneuerbaren Energien auf 65% bis 2030 mit den erforderlichen Rahmenbedingungen. Die Bremsen beim Zuwachs der Erneuerbaren Energien würden beseitigt, so unter anderem die Deckelung des Photovoltaikausbaus. Zur Förderung der Elektromobilität werde die Kaufprämie angehoben mit dem Ziel, dass in Deutschland in zehn Jahren sieben bis zehn Millionen Elektroautos fahren. Bis 2030 sollen eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen. Auch der öffentliche Nahverkehr soll massiv gefördert werden, zudem investiert der Bund in das Schienennetz.

Bahnfahren künftig billiger – Fliegen teurer

Bahnfahrten werden künftig billiger durch eine Senkung der Mehrwertsteuer, dafür werden Flüge teurer durch eine Erhöhung der Luftverkehrsabgabe. Eine Reform der Kfz-Steuer soll für einen Anreiz zum Kauf von emissionsärmeren beziehungsweise -freien Fahrzeugen sorgen. Auch die Modernisierung von Heizungsanlagen, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Wänden wird stärker unterstützt über Förderprogramme oder einen Steuerabzug. Der Einbau neuer Ölheizungen wird ab 2026 nicht mehr gestattet, wo eine klimafreundliche Wärmeerzeugung möglich ist. Wer seine Ölheizung gegen ein umweltfreundliches Modell eintauscht, erhält 40% Förderung.

Einstieg in eine CO2-Bepreisung

Das Klimakabinett verständigte sich auch auf den Einstieg in eine CO2-Bepreisung, die das Verbrennen von Benzin, Diesel, Heizöl oder Gas moderat teurer machen wird. Allerdings behalte der Staat die Einnahmen nicht für sich, erläuterte die Bundesregierung, sondern investiere sie in den Klimaschutz und gebe sie an die Bürgerinnen und Bürger zurück. Das geschehe vor allem über eine Senkung der EEG-Umlage. Im Zusammenspiel würden CO2-Preis und Förderprogramme dazu führen, dass es sich für Verbraucher künftig stärker lohne, sich für klimafreundliche Produkte zu entscheiden. Die politischen Beschlüsse von heute würden nun in das ausführliche Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung überführt, das vom Bundeskabinett beschlossen werde. Anschließend folge die gesetzliche Umsetzung unter anderem im Klimaschutzgesetz.

Redaktion beck-aktuell, 20. September 2019.