Bundesrat stimmt für mehr Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen

Die Persönlichkeitsrechte bei Foto- und Videoaufnahmen werden gestärkt: Am18.09.2020 billigte der Bundesrat einen entsprechenden Beschluss des Bundestages vom 03.07.2020. Das Gesetz greift inhaltlich Anliegen auf, die die Länder zuvor mit eigenen Bundesratsinitiativen in den Bundestag eingebracht hatten. Unter anderem das sogenannte Upskirting und das Erstellen von Gaffervideos sind künftig strafbar.

Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen 

Das sogenannte "Upskirting" und "Downblousing" wird künftig mit einem eigenen Straftatbestand sanktioniert: Wer anderen heimlich - zum Beispiel mit einer Handykamera - unter den Rock, das Kleid oder in den Ausschnitt fotografiert oder filmt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Gleiches gilt für den Gebrauch oder die Verbreitung solcher Aufnahmen. Diese Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen ist als neuer § 184k im StGB im Bereich des Sexualstrafrechts verortet - so wie dies auch der Bundesrat in seinem Entwurf gefordert hatte. Die Tat wird auf Antrag der Betroffenen verfolgt.

Gaffervideos umfassender ahnden

Strafbar ist es künftig auch, verstorbene Opfer von Unfällen oder Katastrophen zu fotografieren oder zu filmen und diese Aufnahmen zu verbreiten oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Damit soll verhindert werden, dass Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Bildaufnahmen von verletzten und verstorbenen Personen anfertigen und diese Aufnahmen über soziale Netzwerke verbreiten oder an die Medien weitergeben. Hierzu wird der Schutzkreis des § 201a StGB auf Verstorbene ausgeweitet. Auch dies entspricht einer früheren Forderung des Bundesrates.

Redaktion beck-aktuell, 18. September 2020.