Bundesrat stimmt Bund-Länder-Vereinbarung über Integrationskosten von Flüchtlingen zu

Der Bund wird sich auch im nächsten Jahr an den Kosten für die Integration von Flüchtlingen beteiligen. Der Bundesrat stimmte am 14.12.2018 einem Gesetzesbeschluss des Bundestages zu, der eine Bund-Länder-Vereinbarung vom September 2018 umsetzt, die insbesondere Anpassungen bei der Umsatzsteuerverteilung enthält.

2,4 Milliarden Euro für Integrationspauschale

Der Bund beteiligt sich mit 482 Millionen Euro als Abschlagszahlung an den Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge. Rund 2,4 Milliarden Euro fließen als sogenannte Integrationspauschale. Die Pauschale fällt damit vereinbarungsgemäß um 435 Millionen Euro höher aus als in den Vorjahren. Für das Jahr 2018 erhalten die Länder rund 1,46 Milliarden Euro für abgerechnete Leistungen von September 2016 bis August 2018 sowie rund 153 Millionen Euro Abschlagszahlungen für die Monate September bis Dezember 2018. Bis Ende 2019 verlängert der Bund die Unterstützung der Kommunen bei den zusätzlichen Unterkunfts- und Heizkosten für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte. Die Gemeinden werden über Änderungen im Zweiten Sozialgesetzbuch sowie der Umsatzsteuerverteilung 2019 um insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro entlastet.

Fonds Deutsche Einheit getilgt - Länderanteil an Umsatzsteuer steigt

Aufgrund der Zinsentwicklung der vergangenen Jahre wird der Fonds Deutsche Einheit bereits zum Ende des Jahres 2018 vollständig getilgt sein. In einer begleitenden Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die Leistungen der Länder beim Einheitsfonds für das Jahr 2018 taggenau abzurechnen, sobald der genaue Tilgungszeitpunkt bekannt ist. Daher kann der bisherige Tilgungsbeitrag der Länder künftig entfallen. Hierfür wird aber der Länderanteil an der Umsatzsteuer ab dem Jahr 2019 um jährlich gut 2,2 Milliarden Euro erhöht. Das Auslaufen der Abfinanzierung schlägt auch auf die Gemeinden durch: Ihre Pflicht zur Mitfinanzierung über eine erhöhte Gewerbesteuerumlage entfällt künftig. Das Gesetz schafft zudem die Grundlage im Entflechtungsgesetz, damit der Bund die Kompensationszahlungen für den sozialen Wohnungsbau an die Länder im Jahr 2019 um 500 Millionen Euro erhöhen kann. Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 14. Dezember 2018.