Bundesrat billigt Gesetz zum Konsularischen Schutz für EU-Bürger

Der Bundesrat hat am 23.03.2018 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der die Konsularhilfe unter EU-Staaten gesetzlich regelt. Danach können deutsche Staatsbürger in akuten Notlagen in einem Drittland die Konsulate anderer EU-Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen, wenn Deutschland selbst in dem Land nicht vertreten ist.

Verwaltungsvorschrift wird Gesetz

Umgekehrt helfen deutsche Auslandsvertretungen in Not geratenen EU-Bürgern, deren Heimatland keine eigene Botschaft vor Ort hat. Der Schutz umfasse unter anderem Hilfe bei Todesfällen, schweren Unfällen oder bei Verhaftungen, erläutert der Bundesrat den Beschluss. Bereits seit den 1990er Jahren sei diese gegenseitige Unterstützung Verwaltungspraxis der Auslandsvertretungen. Bislang sei sie jedoch lediglich in einer Verwaltungsvorschrift geregelt gewesen.

Regelung zur Kostenerstattung

Das Gesetz setze eine entsprechende EU-Richtlinie um. Es enthalte auch eine Regelung zur Kostenerstattung: Müsse Deutschland einem anderen Land dessen Auslagen erstatten, könne es anschließend diesen Betrag vom betroffenen Bürger wieder zurückholen.

Mehrere Hundert Fälle

Nach Angaben der Bundesregierung hat Deutschland 2015 in 107 von weltweit 616 Konsularhilfefällen EU-Bürgern Hilfe geleistet. In acht Fällen hätten Deutsche die konsularische Unterstützung anderer EU-Mitgliedstaaten in Anspruch genommen. Insgesamt seien jährlich zwischen 60.000 und 70.000 Konsularhilfefälle bei deutschen Auslandsvertretungen angefallen. Das Gesetz werde nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es solle am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 23. März 2018.