EU-Vorgaben maßgeblich
EU-Mitgliedstaaten sind gemäß der "Richtlinie über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe" verpflichtet, der Europäischen Kommission mindestens alle vier Jahre nationale Luftreinhalteprogramme (NLRPs) zu übermitteln. Darin sollen sie darlegen, wie sie ihre Emissionen reduzieren wollen. Betrachtet werden dabei prozentuale Minderungen der gesamten nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe gegenüber 2005. Es geht dabei zum Beispiel um Schwefeldioxid, Stickstoffoxide (NOx), Ammoniak und Feinstaub. So müssen die gesamten NOx-Emissionen ab 2020 um 39% und ab 2030 um 65% gesenkt werden. Anhand aktueller Emissionsprognosen muss dargestellt sein, ob die Ziele mit den bisherigen Maßnahmen erreicht werden können (Baseline-Szenario). Falls nicht, muss ein sogenanntes Zielerreichungs-Szenario (Compliance-Szenario) mit zusätzlichen Strategien und Maßnahmen erarbeitet werden.
Maßnahmen-Mix soll Emissionen reduzieren
Wie die Bundesregierung mitteilte, arbeitet sie mit zahlreichen Maßnahmen daran, die Anforderungen auch für den Zeitraum ab 2025 und 2030 zu erfüllen. Zu diesem Maßnahmen-Mix gehörten unter anderem die schrittweise Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung gemäß den Empfehlungen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung". Auch Klimaschutzmaßnahmen des ressortübergreifenden "Aktionsprogramms Klimaschutz 2020" und des "Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz" sollen helfen. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr seien folgende Maßnahmen vorgesehen: Umweltprämie und Software-Updates für Pkw, Hardware-Nachrüstung für Busse, Förderung Umweltverbund und Fortschreibung der CO2-Grenzwerte für Pkw.