Mit einem Medientraining bereiten sich Richter des Bundessozialgerichts in Kassel auf bevorstehende TV-Übertragungen aus den Gerichtssälen vor. Hintergrund ist das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit, das zum 18.04.2018 in Kraft tritt und Film- und Tonaufnahmen von Urteilsverkündungen und -begründungen in den obersten Bundesgerichten erlaubt.
Training umfasst äußere Erscheinung und Sprache
"Wenn nun also Aufnahmen gefertigt werden, dann wollen wir dabei eine gute Figur machen und das nicht vollkommen dem Zufall überlassen", sagte BSG-Präsident Rainer Schlegel der Zeitung "Hessische/Niedersächsische Allgemeine" (Ausgabe vom 19.02.2018). Deshalb kläre man mit Fernsehsendern technische Voraussetzungen und biete Richtern ein Medientraining an, sagte Schlegel. Es gehe sowohl um das äußere Erscheinungsbild der Richter als auch um ein Sprachtraining. Nach Angaben des BSG-Präsidenten sieht ein Teil der Richter die TV-Übertragung als Herausforderung, "aus der sie das Beste machen wollen". Die Neuregelung sieht aber auch vor, dass das Gericht in begründeten Fällen Übertragungen verbieten kann.
Redaktion beck-aktuell, 19. Februar 2018 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Hoeren, Medienöffentlichkeit im Gericht - die Änderungen des GVG, NJW 2017, 3339
Loubal/Hofmann, Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtssälen: (k)eine gute Idee?, MMR 2016, 669
Limperg/Gerhardt, Gründe gegen Fernsehübertragungen aus dem Gerichtssaal, ZRP 2016, 124
Aus dem Nachrichtenarchiv
Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Kraft getreten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 20.10.2017, becklink 2008116